Verwaltungsökonomie und -Management: Organisation

Studentenwohnheim
Als Austausuchstudent haben Sie die Möglichkeit, für 1-2 Semester in einem Studentenwohnheim zu wohnen. Informationen zur Lage, Miete, Ausstattung, Anmeldeformular sind auf der Internetseite des Studenwerks zu finden.

Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen!

  • Bewerbungsfrist für das Sommersemester: 15. Januar
  • Bewerbungsfrist für das Wintersemester: 15. Juli

Wichtig: Das Wohnheimzimmer ist immer für ein komplettes Semester (6 Monate) im Voraus zu bezahlen, eine Rückerstattung der Miete ist nicht möglich!

Alternativ zum Studentenwohnheim besteht die Möglichkeit in einer Wohngemeinschaft (kurz=WG) zu wohnen. Was ist eine „WG“? Das Wort „WG“ bezeichnet das Zusammenleben mehrerer unabhängiger Personen in einer Wohnung. Allgemeine Räume wie Badezimmer, Küche oder auch ein Wohnzimmer werden dabei gemeinsam genutzt.

Sollten Sie sich für eine WG entscheiden, müssen Sie sich mit den WG Mitgliedern in Verbindung setzen (per E-Mail oder Telefon). 

Die komplette Organisation ist in Eigenverantwortung zu bewerkstelligen.

Europas größte provisionsfreie WG-Zimmer und Mitwohnungsbörse

Zeitplan Wintersemester 2011/201

01.10.2011


Beginn des Wintersemesters

 

07.10.2011


Ende des Deutschkurses

 

 

10.10.2011


Einschreibtag

 

11.10.2011


Beginn der Orientierungswoche

 

17.10.2011


Beginn der Lehrveranstaltungen

 

26.12.2011 - 06.01.2012


Vorlesungsfreie Zeit (Weihnachten)

 

10.02.2012


Ende der Lehrveranstaltungen

 

31.03.2012


Ende des Wintersemesters

 

2.-6. Mai 2011.


Internationale Woche

Flyer


Darf ich als Austauschstudent ein weiteres Semester an der Universität Kassel studieren?

Wenn Sie ein zweites Semester an der Universität Kassel studieren möchten, müssen Sie sich nur zurückmelden.

 

Zurückmelden bedeutet, dass Sie weiterhin einen Semesterbeitrag zahlen müssen, um an der Universität Kassel studieren zu können.
Als Austauschstudent bezahlen Sie
keine Verwaltungsgebühr von 50,00 €.

Daher ist es wichtig, dass Sie vom regulären Semesterbeitrag die Verwaltungsgebühr von 50,00 € abziehen.
Die Zusammensetzung des Semesterbeitrag

Die Aufenthaltsgenehmigung berechtigt zur Beschäftigung von bis zu 90 Tagen oder 180 halben Tagen im Jahr sowie zur Ausübung studentischer Nebentätigkeiten an der Hochschule oder an einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung ohne zeitliche Beschränkung.

Auf der Internetseite der Ausländerbehörde finden Sie ausführliche Informaitonen zum Thema Aufenthaltserlaubnis.

Die Ausländerbehörde Kassel bietet eine Sprechstunde in der Universität Kassel an. Das Angebot richtet sich an alle ausländischen Studierenden sowie an Lehrende und Mitarbeiter/innen und umfasst sämtliche Leistungen, die auch in der Ausländerbehörde angeboten werden.
Informationen sowie Sprechzeiten der Ausländerbehörde an der Universität Kassel finden Sie auf der Internetseite der Universität Kassel.

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