Verwaltungsökonomie und -Management: Organisation
Studentenwohnheim
Als Austausuchstudent haben Sie die Möglichkeit, für 1-2 Semester in einem Studentenwohnheim zu wohnen. Informationen zur Lage, Miete, Ausstattung, Anmeldeformular sind auf der Internetseite des Studenwerks zu finden.
Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen!
- Bewerbungsfrist für das Sommersemester: 15. Januar
- Bewerbungsfrist für das Wintersemester: 15. Juli
Wichtig: Das Wohnheimzimmer ist immer für ein komplettes Semester (6 Monate) im Voraus zu bezahlen, eine Rückerstattung der Miete ist nicht möglich!
Alternativ zum Studentenwohnheim besteht die Möglichkeit in einer Wohngemeinschaft (kurz=WG) zu wohnen. Was ist eine „WG“? Das Wort „WG“ bezeichnet das Zusammenleben mehrerer unabhängiger Personen in einer Wohnung. Allgemeine Räume wie Badezimmer, Küche oder auch ein Wohnzimmer werden dabei gemeinsam genutzt.
Sollten Sie sich für eine WG entscheiden, müssen Sie sich mit den WG Mitgliedern in Verbindung setzen (per E-Mail oder Telefon).
Die komplette Organisation ist in Eigenverantwortung zu bewerkstelligen.
Europas größte provisionsfreie WG-Zimmer und Mitwohnungsbörse
Zeitplan Wintersemester 2011/201
01.10.2011 |
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07.10.2011 |
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10.10.2011 |
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11.10.2011 |
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17.10.2011 |
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26.12.2011 - 06.01.2012 |
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10.02.2012 |
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31.03.2012 |
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2.-6. Mai 2011. | |
Darf ich als Austauschstudent ein weiteres Semester an der Universität Kassel studieren?
Wenn Sie ein zweites Semester an der Universität Kassel studieren möchten, müssen Sie sich nur zurückmelden.
Zurückmelden bedeutet, dass Sie weiterhin einen Semesterbeitrag zahlen müssen, um an der Universität Kassel studieren zu können.
Als Austauschstudent bezahlen Sie keine Verwaltungsgebühr von 50,00 €.
Daher ist es wichtig, dass Sie vom regulären Semesterbeitrag die Verwaltungsgebühr von 50,00 € abziehen.
Die Zusammensetzung des Semesterbeitrag
Die Aufenthaltsgenehmigung berechtigt zur Beschäftigung von bis zu 90 Tagen oder 180 halben Tagen im Jahr sowie zur Ausübung studentischer Nebentätigkeiten an der Hochschule oder an einer anderen wissenschaftlichen Einrichtung ohne zeitliche Beschränkung.
Auf der Internetseite der Ausländerbehörde finden Sie ausführliche Informaitonen zum Thema Aufenthaltserlaubnis.
Die Ausländerbehörde Kassel bietet eine Sprechstunde in der Universität Kassel an. Das Angebot richtet sich an alle ausländischen Studierenden sowie an Lehrende und Mitarbeiter/innen und umfasst sämtliche Leistungen, die auch in der Ausländerbehörde angeboten werden.
Informationen sowie Sprechzeiten der Ausländerbehörde an der Universität Kassel finden Sie auf der Internetseite der Universität Kassel.
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