für Studierende / Teilnehmende

Handreichung für Studierende bzw. Teilnehmende an Zoom-Online-Konferenzen zum Schutz gegen eine ungewollte Aufzeichnung dieser Zoom-Meetings

Für Veranstaltende (Hosts) von Zoom-Meetings besteht die Möglichkeit, diese aufzuzeichnen. Eine Aufzeichnung ist hierbei rechtzeitig vor dem Start der Aufzeichnung anzukündigen.

Für Teilnehmende besteht die Möglichkeit, nicht aufgezeichnet zu werden. Hierzu muss die Kamera und/oder das Mikrofon spätestens bei der Ankündigung der Aufzeichnung abgeschaltet werden. Beiträge zur Veranstaltung können weiterhin über die Chat-Funktionalität erfolgen, Chats werden nicht aufgezeichnet.

Nach dem Aktivieren der Aufzeichnung durch den Host erhält jeder Teilnehmende ein Popup-Fenster, das über die Aufzeichnung informiert und den Teilnehmenden die Möglichkeit zum Fortfahren (Button „Fortfahren“) oder zum Beenden des Meetings (Button „Abbrechen“) bietet. Zu beachten ist, dass hier schon die Aufzeichnung läuft, während die Abfrage erfolgt. Wer ohne aufgezeichnet zu werden, an der Veranstaltung teilnehmen will, drückt bei ausgeschaltetem Mikrofon und ausgeschalteter Kamera auf „Fortfahren“.

Teilnehmende, die sich erst während des Meetings einwählen, erhalten ebenso die Information, dass das Meeting aufgezeichnet wird und haben die Wahl zwischen „Fortfahren“ und „Abbrechen“. Diese Information erfolgt jedoch nur beim ersten Beitritt zu diesem Meeting. Wenn ein:e Teilnehmende:r das Meeting verlässt und sich neu einwählt, unterbleibt die Information.

Eine laufende Aufzeichnung wird jedem:r Teilnehmenden links oben im Bildschirm angezeigt.

Nach Aufzeichnungspausen oder bei einer zweiten Aufzeichnung im Meeting (Aufzeichnung stoppen und später erneut starten) erfolgt keine weitere Information über ein Popup-Fenster. Eine laufende Aufzeichnung ist allerdings am oberen linken Bildschirmrand zu erkennen.


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