Open Access Monografien

Neue Förderrichtlinien ab 1.10.2022

Zum 1.10.2022 haben wir unsere Förderbedingungen für OA-Monografien angepasst.
- bereits erteilte Zusagen behalten ihre Gültigkeit -

Auch wenn im Bereich der Buchpublikationen Printausgaben nach wie vor der Standard sind, haben sich parallel erscheinende eBook-Ausgaben mittlerweile weitgehend etabliert. Immer mehr Verlage bieten zudem die kostenpflichtige Open-Access-Bereitstellung der eBooks an.

Seit Mitte 2021 können aus dem Publikationsfonds auch Open-Access-Gebühren für Bücher bezahlt bzw. bezuschusst werden, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Fördersumme

  • Open-Access-Monografien können bis zu einem Maximalbetrag von 4.000 Euro brutto anteilig gefördert werden. Bei darüber hinausgehenden Gebühren müssen ergänzend weitere Mittel verwendet werden. Sprechen Sie uns in solchen Fällen gerne an!
  • Publikationen, die im Rahmen einer DFG-Förderung entstanden sind, können dank spezieller Mittel mit bis zu 5.000 Euro bezuschusst werden.
  • Es können sowohl reine Open-Access-Online-Publikationen als auch Hybrid-Publikationen (Druck und Open-Access) gefördert werden. Reine Druckkosten sind von der Förderung ausgenommen.

Förderfähige Verlage

Förderfähige Publikationen

  • Monografien, Lehrbücher
  • Dissertationen und Habilitationen, die an der Universität Kassel eingereicht und abgeschlossen wurden
  • Herausgeberwerke bzw. Sammelbände, wenn mindestens ein/e Herausgeber:in der Universität Kassel angehört. Ausnahmen können in bestimmten Fällen auf Antrag genehmigt werden.
  • Reine Tagungsbände werden nicht gefördert. Die Förderung von Sammlungen mit ausgewählten, besonders wichtigen oder herausragenden Tagungsbeiträgen zum Zweck einer längerfristigen Ergebnissicherung und weiteren Verbreitung ist möglich.
  • Bei Festschriften muss ein erkennbarer Bezug zur Universität Kassel bestehen, z.B. Kasseler Herausgeber:innen, ein/e Kasseler Jubilar:in und/oder Beiträge überwiegend von Kasseler Forschenden.

Sonstige Förderbedingungen

  • Es werden ausschließlich bislang unveröffentlichte Werke gefördert.
  • Der freie Zugang zur elektronischen Version des Buches besteht vor oder zeitgleich mit dem Erscheinen der Printausgabe.
  • Wird die Open-Access-Bereitstellung der Publikation im Rahmen einer konsortialen Finanzierung/Crowdfunding wie z.B. knowledge unlatched/ Open library Politikwissenschaftl bereits gefördert, so stellen die Restkosten (Autor*innenanteil) de facto Druckkosten dar und können nicht von unserem Fonds übernommen werden.
  • Die Publikation erscheint öffentlich lesbar ohne finanzielle, rechtliche oder technische Barrieren unter einer freien Lizenz. Wir empfehlen nachdrücklich die Verwendung der Lizenzen CC BY oder CC BY-SA.
  • Die Zugehörigkeit des/der Autor:innen/Herausgeber:innen zur Universität Kassel wird in der Publikation explizit benannt.
  • Es können maximal 2 Publikationen pro Person und Jahr gefördert werden.

Die letzte Entscheidung über eine Förderfähigkeit liegt bei der UB!

Zeitpunkt

Anträge auf Förderung sollten gestellt werden, sobald eine Verlagszusage und/oder eine Kostenkalkulation des gewählten Verlags vorliegt. Eine Mittelzusage unsererseits gilt für ein Jahr. Ist die Publikation in diesem Zeitraum nicht erfolgt, muss ein neuer Antrag gestellt werden. Gerne können Sie sich auch schon früher über die Aussicht auf Förderung informieren.

Form

Richten Sie bitte eine formlose E-Mail an openaccess[at]bibliothek[dot]uni-kassel[dot]de und machen Sie folgende Angaben:

  • Verlag
  • Titel des Buches
  • Autor:innen / Herausgeber:innen
  • Art der Publikation (Dissertation, Sammelband, ...)
  • Höhe der Gebühr für die Open-Access-Publikation gemäß Verlagskalkulation. Druckexemplare müssen gg, separat ausgewiesen sein.

Die eingehenden Anträge werden zur Bewilligung auf Einhaltung der o. g. Bedingungen geprüft.

Bitte fordern Sie Rechnungen für Ihre Veröffentlichung bei den Verlagen nach Möglichkeit immer nach den Vorgaben der Finanzabteilung unter Angabe Ihrer eigenen Kostenstelle an, die auf der ersten Seite der Rechnung stehen muss. PDF-Rechnungen müssen an rechnung[at]uni-kassel[dot]de versandt werden, Rechnungen in digitalen Formaten an Xrechnung[at]uni-kassel[dot]de.

Rechnungen von Verlagen aus EU-Ländern müssen die USt-IdNr. (bzw. VAT no.) der Universität Kassel ausweisen, damit keine lokale Mehrwertsteuer berechnet wird. Sie lautet DE 113057055. Die deutsche Mehrwertsteuer schlägt die Finanzabteilung der Universität bei allen ausländischen Rechnungen selbst auf und führt sie direkt ans Finanzamt ab.

Wenn die Publikationskosten entsprechend der Absprache zwischen Ihrem Institut und der Bibliothek aufgeteilt werden sollen, reicht eine gemeinsame Rechnung, die dann universitätsintern zwischen den jeweiligen Kostenstellen aufgeteilt wird. Sie bzw. Ihr Sekretariat können in diesem Fall die Rechnung in der elektronischen Rechnungsbearbeitung über SAP/XFlow splitten. Sie tragen nur die Kosten für Ihre Kostenstelle ein, die Bibliothek trägt die restlichen Kosten aus der eigenen Kostenstelle. Bei Fragen dazu stehen wir gerne zur Verfügung.

Wenn die Publikationskosten zwischen der Bibliothek und Ihnen als Privatperson und/oder einem weiteren Mittelgeber aufgeteilt werden sollen, bitten Sie den Verlag rechtzeitig um entsprechende Teilrechnungen, um zu vermeiden, dass Sie hier in Vorleistung treten müssen. Für die Teilrechnung an die Bibliothek gelten folgende Vorgaben:

Wir benötigen auf allen eingehenden Rechnungen und Gutschriften folgende Angaben auf der ersten Seite; nur so kann die Rechnung direkt an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet werden:

  • Auftraggeber (= Universitätsbibliothek Kassel - Sachgebiet E-Books)
  • KSt 3006 / openaccess@bibliothek.uni-kassel.de
  • Diagonale 10, 34127 Kassel

Sollten diese Angaben fehlen, behalten wir uns vor, die Rechnung nach einer Übergangsfrist abzuweisen.