Entgeltbescheinigung

  • Die Entgeltbescheinigung informiert Sie über die Berechnung des Entgelts sowie die gesetzlichen und persönlichen Abzüge (z. B. Steuern und Vermögenswirksame Leistung).
  • Sie erhalten nicht für jeden Monat eine Entgeltbescheinigung. Eine Entgeltbescheinigung erhalten Sie nur, wenn Änderungen zur vorhergehenden Entgeltbescheinigung vorliegen.
  • Es handelt sich um eine Bescheinigung nach § 108 Absatz 3 Satz 1 Gewerbeordnung. Die Bescheinigung dient neben Ihrer Information auch zur Vorlage bei Behörden und Banken.