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Entgeltumwandlung

Umwandlung von Entgelt

Beschäftigte des Landes Hessen haben, soweit Sie unter die Regelungen des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Landes Hessen (TV-EntgeltU-H) vom 1. September 2009 fallen, die Möglichkeit zur Umwandlung von Entgelt zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung.

  • Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Landes Hessen (TV-EntgeltU-H) - PDF 27 KB
  • Informationsblatt der VBL zur Entgeltumwandlung bei den Ländern - PDF 662 KB
  • Allgemeine Hinweise zum Arbeitgeberzuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge - PDF 121 KB

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