Entgeltumwandlung

Umwandlung von Entgelt

Beschäftigte des Landes Hessen haben, soweit Sie unter die Regelungen des Tarifvertrages zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Landes Hessen (TV-EntgeltU-H) vom 1. September 2009 fallen, die Möglichkeit zur Umwandlung von Entgelt zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung.