Lohnsteuerabzugsverfahren

"Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023 bei Ehegatten oder Lebenspartnern, die beide Arbeitnehmer sind" erleichtert die Steuerklassenwahl und gibt weitere Hinweise (u.a. zum Faktorverfahren).
(aktualisierte Fassung - Stand 14.02.2023)

Steueridentifikationsnummer für ausländische Arbeitnehmer*innen

Künftig wird den Arbeitnehmern*innen, die in Deutschland lediglich der beschränkten Einkommensteuerpflicht unterliegen auch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt werden (§§ 39 Abs. 3, 42b Abs. 1 Satz 1 EStG).
Diese Zuteilung soll durch den Arbeitnehmer beim Betriebsstätten-Finanzamt des Arbeitgebers vorgenommen werden.
Den Arbeitnehmern soll allerdings die Möglichkeit eingeräumt werden, seinen Arbeitgeber zur erstmaligen Beantragung der Steuer-ID zu bevollmächtigen. Dann wird das Mitteilungsschreiben der Finanzverwaltung direkt an den Arbeitgeber geschickt.
Seit 01.01.2020 werden beschränkt einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer in den betrieblichen Lohnsteuerjahresausgleich einbezogen.

Bitte die Personalnummer
(finden Sie auf der Entgelt-
bescheinigung, dem Anschreiben
oder im Verwendungszweck auf
dem Kontoauszug) und/oder
das Aktenzeichen angeben.

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