Prüfung nicht bestanden? Antrag auf Wiederholung
Der Termin zur Wiederholung nicht-bestandener Prüfungen ist: 28. September 2023 in der Zeit von 9:00-14:00 Uhr. Die Teilnahme an der Prüfung muss grundsätzlich zum nächsten vom Sprachenzentrum festgelegten Termin erfolgen.
Bitte beachten Sie:
1. Grundsätzlich haben nur Studierende der Universität Kassel, die sich die erworbenen ECTS im Fachstudium anrechnen lassen, die Möglichkeit zu einer Nachschreibe- oder Wiederholungsprüfung.
2. Nur für UNIcert®-Stufenabschlussprüfungen besteht eine Ausnahme (UNIcert® I, 4. Teil, Deutsch UNIcert® II, Englisch UNIcert® II, 3. Teil, UNIcert® III). Hier können von allen Personengruppen Anträge auf Nachschreibetermine gestellt werden. Allerdings wird für alle Selbstzahler:innen (auch Mitarbeitende und Externe) eine Prüfungsgebühr von 30 € (bzw. 72 € Externe) fällig.
Fristen: Ein Antrag auf Wiederholen der Prüfung und eine Anmeldung zur Prüfung muss spätestens erfolgen:
Prüfungen aus dem WS: spätestens bis zum Ende der ersten Märzwoche
Prüfungen aus dem SOSE: spätestens bis zum 31. August
Wo stelle ich den Antrag? Den Antrag finden Sie unter Quicklinks. Wenn das Sprachenzentrum Ihren Antrag zustimmt, erhalten Sie einen Anmeldecode für die Prüfung.
Gut zu wissen:
Auch wenn Sie die Prüfung nicht bestanden haben, können Sie bei ausreichender Anwesenheit im Kurs (mindestens 60%) eine Teilnahmebescheinigung (ohne Note und ohne ECTS) beantragen: sz[at]uni-kassel[dot]de.