Antrag auf eine Wiederholungsprüfung (Resit)
Ich habe meine Prüfung nicht bestanden und stelle hiermit einen Antrag auf eine Wiederholung der (Teil-) Prüfung für Kurs:
Bitte beachten Sie, dass eine Prüfung grundsätzlich zum nächsten vom Sprachenzentrum festgelegten Termin wiederholt werden sollte.
Sollte dies aus trifftigen Gründen (s.u.) nicht möglich sein / gewesen sein, geben Sie bitte eine belegbare Begründung.
Am Sprachenzentrum besteht keine Möglichkeit, eine bestandene Prüfung oder bestandene Prüfungsteile zur Verbesserung der Note zu wiederholen.
Es wird zudem berechtigten Personengruppen ausschließlich eine Wiederholungsmöglichkeit des:der Teile angeboten, in denen der:die Kursteilnehmer:in nicht bestanden hat.
Bitte beachten Sie unbedingt:

1. Grundsätzlich haben NUR Studierende, die sich die erworbenen ECTS im Fachstudium anrechnen lassen, die Möglichkeit zu einer Nachschreibe- oder Wiederholungsprüfung. 
Nur für UNIcert®-Stufenabschlussprüfungen besteht eine Ausnahme (= UNIcert® I, 4. Teil, Deutsch UNIcert® II, Englisch  UNIcert® II, 3. Teil, UNIcert® III). Hier können von allen Personengruppen Anträge auf Wiederholungstermine gestellt werden. Allerdings wird hier für alle Personen, die nicht unter 1.) fallen, eine Prüfungsgebühr von 30 € (bzw. 72 € Externe) fällig.

2. Besuch der nächsten Kursstufe trotz nicht-bestandener Prüfung?
Der Prüfungsausschuss kann aufgrund des Gesamtbildes Ihrer Leistungen über eine Zulassung im Ausnahmefall entscheiden. Den/ die zuständigen Koordinator:in für Ihren Kurs als erste:r Ansprechpartner:in finden Sie auf dieser Seite "Über uns" auf unserer Homepage.

Wir prüfen Ihren Antrag

Sollten wir Ihrem Antrag zustimmen können,  senden wir Ihnen einen Anmeldecode für den nächstmöglichen Prüfungstermin zu. Sie müssen sich mit diesem Code dann zur Prüfung umgehend und innerhalb der Frist (bis 3 Wochen vor dem Nachschreibetermin (Resit) anmelden.

Den Kurs „Resit“ finden Sie im Kursangebot unter der jeweiligen Sprache. 

Sollten wir Sie nicht zur Prüfung zulassen können, erhalten Sie ebenfalls per Mail Bescheid.

Bei Rückfragen können Sie sich wenden an: sz@uni-kassel.de


Datenschutz

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Siehe auch: https://www.uni-kassel.de/uni/datenschutz