Zusatz- und Erweiterungsprüfung

Bezüglich der Art und des Umfangs der Erweiterungs- oder Zusatzprüfung und des dazugehörigen Studiums empfiehlt die Hessische Lehrkräfteakademie, sich bei der Prüfungsstelle Kassel individuell beraten zu lassen. 

Ein sinnvoller Studienbeginn für die Vorbereitung auf eine Zusatz- und Erweiterungsprüfung ist das Wintersemester. Zum Sommersemester können Sie ein solches Studium nur in dem Wissen beginnen, dass die Universität Kassel einführende Lehrveranstaltungen i.d.R. in Wintersemestern anbietet und ein ausreichendes Lehrangebot für Studienanfänger im Sommersemester nicht garantiert ist

Erweiterungsprüfung

Wer die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt bestanden hat, kann Erwei­terungsprüfungen in weiteren Fächern dieses Lehramtes ablegen.

In allen Studiengängen, die an der Universität Kassel angeboten werden, sind Er­weiterungsprüfungen möglich.

Im Lehramt an Grundschulen nach der MPO von 2023 werden Erweiterungsfächer als Kurzfach studiert. Daher ist es nicht möglich in Kunst, Musik oder Sport eine Erweiterungsprüfung abzulegen. Diese Fächer können ausschließlich als Langfach im Rahmen des regulären Studiums studiert werden.

Die Note der Erweiterungsprüfung geht nicht in die Note der Ersten Staatsprüfung mit ein. Beim Einstellungsverfahren in den Schuldienst wird das Erweiterungsfach jedoch berücksichtigt und kann somit gegebenenfalls die Einstellungschancen verbessern. 

Der früheste Zeitpunkt für eine Erweiterungsprüfung ist in der nächsten Prüfungs­phase nach der Ersten Staatsprüfung. Sie kann aber auch zu jedem späteren Zeit­punkt abgelegt werden

Erweiterungsprüfungen setzen Studien im Fach voraus. In der Regel entspre­chen die Inhalte und zu erbringenden Studienleistungen den gleichen Regelungen wie im Studium des Faches als Zweit- oder Drittfach. Allerdings ist, anders als in einem regulären Studium, bei der Belegung der Module keine bestimmte Reihenfolge einzuhalten (wenngleich gewisse Reihenfolgen empfehlenswert sind).

Weitere Informationen

Eine Zulassung zur Erweiterungsprüfung (EP) kann u.a. nur nach Nachweis eines vollständigen Studiums gemäß der entsprechenden MPO erfolgen. Die zu erbringenden Schulpraktika (SPS- II/Praxissemester) können ggf. durch ein fachdidaktisches Äquivalenzmodul ersetzt werden. Ebenso sind Anrechnungen von den Schulpraktika aus dem Studium zur Ersten Staatsprüfung (ESP) möglich, sofern das Fach der EP zu einem der Fächer der Ersten Staatsprüfung affin ist (bspw. zwischen den Naturwissenschaften oder zwischen den modernen Fremdsprachen).
Fragen zur Anrechenbarkeit und zu den Äquivalenzmodulen richten Sie bitte an die Fachstudienberatungen des Erweiterungsfachs.

L4: Für die Studiengänge Lehramt an beruflichen Schulen gibt es eine Sonderregelung. Hier ist es ebenfalls möglich eine Erweiterungsprüfung über die Prüfungsstelle Kassel abzulegen, im Vorfeld wird das Erweiterungsfach nach L3 MPO studiert.

Die Note des Erweiterungsfaches ergibt sich durch die Erweiterungsprüfung. Hier wählen Sie zwischen einer vierstündigen Abschlussklausur oder einer mündlichen Abschlussprüfung (L1: 20 Minuten, L2 und L3: je 60 Minuten).

Rückfragen hierzu beantwortet die Prüfungsstelle Kassel der Hessischen Lehrkräfteakademie gerne. 

Zusatzprüfung

Wer die Zweite Staatsprüfung in einem Lehramt bestanden hat, kann mit einer Zusatzprüfung die Unterrichtsbefähigung zu einem weiteren Lehramt erwerben.

Zusatzprüfungen setzen weitere geeignete Studien voraus. In der Regel schreibt man sich für diese Studien an der Uni ein, in Ausnahmen kann man die Studien auch als Gasthörer absolvieren.

Die Unterrichtsbefähigung für das Lehramt an Beruflichen Schulen und für das Lehramt an Gymnasien kann nicht durch eine Zusatzprüfung erworben werden.

Zusatzprüfung für das Lehramt an Grundschulen

Diese Zusatzprüfung kann abgelegt werden, wenn das Zweite Staatsexamen für das Lehramt an Haupt- und Realschulen, für das Lehramt an Gymnasien, für das Lehr­amt an Beruflichen Schulen oder für das Lehramt an Förderschulen bestanden wurde.

Für die Zusatzprüfung zum Erwerb der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen müssen drei Fächer (Mathematik, Deutsch und ein weiteres Fach) studiert werden, sowie die Didaktik der Grundschule. Entsprechend sind in allen Teilen Prüfungen abzulegen, davon eine Klausur und drei 20-minütige mündliche Prüfungen. Anrechnungen aus dem fachwissenschaftlichen Bereich sind möglich.

Zusatzprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen

Diese Zusatzprüfung kann abgelegt werden, wenn das Zweite Staatsexamen für das Lehramt an Grundschulen, für das Lehramt an Gymnasien, für das Lehramt an Be­ruflichen Schulen oder für das Lehramt an Förderschulen bestanden wurde. 

Für die Zusatzprüfung zum Erwerb der Befähigung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen gibt es zwei Fallgruppen:

  1. Wer die Lehrbefähigung für das Lehramt an Grundschulen besitzt, muss zwei Fächer für die Klassen 5 bis 10 studieren und in beiden Fächern eine Prüfung ablegen, davon eine als Klausur, die andere als mündliche Prüfung.
  2. Wer die Lehrbefähigung für die anderen Lehrämter besitzt (L3-L5), muss ein neues Fach (Kl. 5 bis 10) studieren und eine Klausur schreiben oder eine mündliche Prüfung ablegen.

Zusatzprüfung für das Lehramt an Förderschulen

Diese Zusatzprüfung kann abgelegt werden, wenn das Zweite Staatsexamen für das Lehramt an Grundschulen, für das Lehramt an Haupt-und Realschulen für das Lehramt an Gymnasien oder für das Lehramt an Be­ruflichen Schulen bestanden wurde. 

Für die nähere Ausgestaltung der Zusatzprüfung und die nötigen Anforderungen oder auch mögliche Anrechnungen aus dem vorherigen Studium, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit der Prüfungsstelle Kassel der Hessischen Lehrkräfteakademie in Verbindung.