Der Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung in der schulischen Praxis

Online-Workshop

In Deutschland ist seit März 2009 die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung gültiges Bundesrecht. Folglich wird die Realisierung von inklusiver Bildung und die Rechte von Menschen mit Handicaps gestärkt. Deutschland garantiert in Artikel 24 der UN-BRK, ein „integratives Bildungssystem auf allen Ebene und lebenslanges Lernen“ (Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen). Ziel ist der gemeinsame Schulbesuch von Menschen mit und ohne Behinderung in einer Regelschule. Dies führt zu einem Anstieg des Inklusionsanteils. Denn Kinder und Jugendliche mit einem Förderbedarf müssen nicht mehr automatisch auf eine Förderschule gehen. Vergleicht man das Ausmaß inklusiven Lernens in den einzelnen Förderschwerpunkten für Deutschland insgesamt, so arbeitet der Bereich emotionale und soziale Entwicklung mit 43,2 Prozent am stärksten inklusiv. Demnach ist die Wahrscheinlichkeit, als Lehrkraft im Laufe seines Berufsleben Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung in der Klasse zu haben, relativ hoch. Jedoch sind viele Lehrkräfte auf solche Aufgaben nicht vorbereitet. Um den Studierenden im Vorbereitungsdienst den Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung zu erleichtern, greift der Workshop die zentrale Frage auf, wie Lehrkräfte mit Schülerinnen und Schülern mit emotionalem und sozialem Förderbedarf arbeiten können. Es wird auch gefragt, welche Voraussetzungen für einen gelingenden Unterricht vorhanden sein müssen.