Der Antrag kann aus folgenden Gründen gestellt werden:
- chronische Erkrankung oder Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 SGB IX, wenn dadurch eine zeitliche Einschränkung entsteht (nachgewiesen durch ärztliches Attest)
- zu betreuendes Kind bis 12 Jahre (nachgewiesen durch Kopie der Geburtsurkunde)
- Schwangerschaft mit voraussichtlichem Entbindungstermin in der Vorlesungszeit des Semesters (nachgewiesen durch ärztliche Bestätigung der Schwangerschaft mit Angabe des Entbindungstermins)
- Pflege eines nahestehenden Angehörigen (nachgewiesen durch Kopie eines Belegs nach §§ 44, 44a SGB XI)
Zur Antragsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich die Formulare auf dieser Website. Der Antrag kann nur berücksichtigt werden, wenn er fristgerecht mit den erforderlichen Nachweisen abgegeben wird. Der Antrag inkl. Nachweise ist aus Datenschutzgründen in einem verschlossenen Umschlag einzureichen.
Bitte denken Sie daran, dass dieses Verfahren nur für Veranstaltungen gilt, bei denen die Einwahl über Prioritäten (PRIOS-Verfahren) geregelt ist.
Antragsfristen:
Für das Sommersemester: 10. Februar
Für das Wintersemester: 10. September
Antragsfrist für Erstsemesterstudierende:
12. Oktober 2026, 12.00 Uhr (Eingangsdatum)
Sie erhalten zeitnah per E-Mail an Ihre Uniaccount-Adresse eine Information über die Genehmigung bzw. Ablehnung. Ist Ihr Antrag genehmigt worden, werden Sie bei der Einwahl in Veranstaltungen mit beschränkter Teilnehmer:innenzahl priorisiert.