"Philippika"-Preis des Harrassowitz Verlags
„Philippika“-Preis des Harrassowitz Verlags
für herausragende, interdisziplinäre altertumswissenschaftliche Dissertationen
§ 1 – Zweck
Der „Philippika“-Preis des Harrassowitz Verlags wird in Abstimmung mit den Herausgebern der Reihe „Philippika. Marburger altertumswissenschaftliche Abhandlungen“ als Auszeichnung für herausragende Dissertationen mit fachübergreifenden Fragestellungen im Bereich der Altertumswissenschaften ausgelobt. Sein Zweck ist es, frisch Promovierte bei der Drucklegung ihrer Doktorarbeiten finanziell und organisatorisch zu unterstützen, somit den Fortgang ihrer wissenschaftlichen Karriere zu erleichtern und zu beschleunigen sowie ihren interdisziplinären Forschungsansatz öffentlich anzuerkennen und zu fördern.
§ 2 – Preis
Der „Philippika“-Preis wird jährlich für jeweils eine exzellente Dissertation vergeben. Er besteht in der Aufnahme der preisgekrönten Doktorarbeiten in die Schriftenreihe „Philippika“ des Harrassowitz Verlags, Wiesbaden, und umfasst den kostenlosen Druck und Vertrieb einer Monographie im Umfang von bis zu 400 Seiten (im Format 17 x 24 cm) bzw. 300 Seiten (im Format A4), incl. SW-Tafeln auf Bilderdruck-Papier und mit Hardcover-Einband. Für die Drucklegung gelten die Richtlinien der Reihe „Philippika“. Die garantierte Auflagenhöhe beträgt mindestens 300 Exemplare. Der Autor bzw. die Autorin erhält davon 20 Freiexemplare. Den Versand von Rezensionsexemplaren an die fachüblichen Rezensionsorgane übernimmt der Verlag.
§ 3 – Kriterien
Der Preis wird für Dissertationen aus allen altertumswissenschaftlichen Fachgebieten (einschließlich ihrer Teildisziplinen) verliehen. Voraussetzung ist eine Ausrichtung der Arbeit an Fragestellungen und Forschungsergebnissen aus mehr als nur einer Disziplin, wobei die entsprechende Interdisziplinarität sowohl methodisch als auch inhaltlich klar erkennbar sein muss. Preiswürdig ist prinzipiell jede entsprechende Dissertation, die an einer deutschsprachigen Universität angenommen und mit „magna cum laude“ oder „summa cum laude“ benotet oder mit einem gleichwertigen Prädikat ausgezeichnet wurde.
§ 4 – Bewerbung
In den Bewerb um den „Philippika“-Dissertationspreis kann grundsätzlich jede Doktorarbeit geschickt werden, die den in § 3 genannten Kriterien entspricht, sofern der Abschluß des mit ihr verbundenen Promotionsverfahrens durch Rigorosum oder Disputatio zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Man kann sich selbst bewerben oder auch von anderen vorgeschlagen werden. Einzureichen sind:
- ein formloser Antrag auf Aufnahme in den Bewerb,
- ein vollständiger Ausdruck der Doktorarbeit mit Abbildungen in annehmbarer Druckqualität sowie eine elektronische Version des Manuskripts im PDF-Format (CD),
- ein Papierausdruck der Zusammenfassung mit den wichtigsten Ergebnissen der Dissertation (eine A4- Seite)
Stichtag für die Bewerbung für das jeweils laufende Jahr ist der 30. April. Einsendungen werden erbeten an Professor Dr. Torsten Mattern, Universität Trier, FB III – Klassische Archäologie, Universitätsring 15, D–54296 Trier.
§ 5 – Auswahlverfahren
Wenn die Jury (s. § 6) eine der eingereichten Dissertationen nach erster Durchsicht und Begutachtung als potentiell preiswürdig in die engere Wahl gezogen hat, wird die Verfasserin/der Verfasser schriftlich davon unterrichtet und um die Vervollständigung der Bewerbungsunterlagen gebeten. Folgende Dokumente sind für die weitere Entscheidung der Jury und für den Fortgang des Verfahrens relevant:
- eine Bestätigung, dass die Verfasserin/der Verfasser von seiner bzw. ihrer Teilnahme am Bewerb Kenntnis hat, damit einverstanden ist und den Preisvergaberichtlinien zustimmt
- ein Lebenslauf mit Bildungsgang sowie eine Liste der Themen, an denen die Bewerberin/der Bewerber während des Hauptstudiums und seit Abschluss der Dissertation gearbeitet hat bzw. arbeitet (ggf. ein Schriftenverzeichnis)
- eine Kopie der vorläufigen Doktorurkunde, beglaubigt oder mit eidesstattlicher Erklärung zu ihrer Authentizität versehen
- eine Erklärung, dass die Verfasserin/der Verfasser im Besitz aller Publikationsrechte für das gesamte Text- und Bildmaterial der zu veröffentlichenden Arbeit ist
- das Imprimatur der Betreuerin/des Betreuers der Dissertation, sofern die Promotionsordnung der jeweiligen Hochschule dies vor der Drucklegung einfordert
- eine Einverständniserklärung bezüglich der Publikationsrichtlinien des Harrassowitz-Verlags
(s. § 2 Anm.)
§ 6 – Jury
Über die Preisvergabe entscheidet eine unabhängige Jury. Sie setzt sich aus einem Vertreter bzw. einer Vertreterin des Harrassowitz-Verlags, den Herausgebern der Reihe „Philippika“ und jeweils mindestens einem externen Gutachter oder einer externen Gutachterin aus dem Fachgebiet bzw. den Fachgebieten der jeweils zu bewertenden Dissertationen zusammen. Die Preisfindungskommission besteht aus mindestens 7, höchstens 9 Juroren und Jurorinnen. Die Wahl der preiswürdigsten Dissertation wird durch einfache Stimmenmehrheit entschieden. Die Anzahl der Preisrichter und Preisrichterinnen sollte ungerade sein, damit Stimmengleichheit vermieden werden kann. Sollte es (etwa durch Stimmenthaltung) dennoch zu Stimmengleichheit kommen, muss ein weiteres externes Gutachten eingeholt werden. Externe Gutachter bzw. Gutachterinnen werden von den Herausgebern eingeladen. Personen, die mit einer der Bewerberinnen/der Bewerber um den Philippika-Preis verwandt oder als akademische Lehrerin/Lehrer, Betreuerin/Betreuer, Prüferin/Prüfer respektive als Gutachterin/Gutachter im Promotionsverfahren verbunden sind, sind von der Teilnahme grundsätzlich ausgeschlossen.
§ 7 – Vergabe
Der Preis wird durch eine Urkunde alljährlich im Oktober von einem der Herausgeber der Reihe „Philippika“ im Rahmen eines öffentlichen Festaktes – in der Regel am Standort der Hochschule eines der Herausgeber der Reihe „Philippika“ – feierlich überreicht. Es wird erwartet, dass die Preisträgerin/der Preisträger bei diesem Festakt persönlich anwesend ist, um Ehrung und Urkunde selbst entgegenzunehmen und anschließend in einem allgemein verständlichen, höchstens einstündigen Vortrag Themen, Fragen, Methoden und Ergebnisse der preisgekrönten Dissertation zusammenfassend zu präsentieren.
§ 8 – Befristung
Spätestens 3 Jahre nach der Preisvergabe muss das gemäß den Publikationsrichtlinien des Harrassowitz Verlags überarbeitete und druckfertige Manuskript einer mit dem Philippika-Preis ausgezeichneten Dissertation beim Verlag eingegangen sein. Wird diese Frist überschritten, verfällt der Preis und jeder damit einhergehende Anspruch auf Förderung erlischt. Über Fristverlängerungen in Härtefällen entscheidet allein der Harrassowitz Verlag.