GEG / EnEV Berechnungshilfen und Infos

Die Verwendung der in den Berechnungshilfen umgesetzten Berechnungsverfahren – DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10 - sind mit Datum 31. Dezember 2023 nicht mehr für Energiebilanzierungen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (Nachweisführung, Ausstellung von Energieausweisen) zulässig!
Für Vorbemessungen oder nicht GEG relevante Energiebilanzierungen kann das Excel-Tool weiterhin verwendet werden.

Gebäudeenergiegesetz 2023 Vollzitat: "Gebäudeenergiegesetz vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728), das durch Artikel 18a des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1237) geändert worden ist"

GEG 2023 Text: https://www.gesetze-im-internet.de/geg/

GEG 2023 Berechnungshilfen

Das Nachweisverfahren für Wohngebäude gemäß Gebäudeenergiegesetz 2023 steht im Rahmen einer Berechnungshilfe auf Basis von Microsoft-Excel zur Verfügung. Grundlagen des Tools sind die Berechnungsverfahren aus DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10.

Mit der Versionsnummer 4 wurde mit dem Berechnungsblatt im Januar 2023 der Übergang vom GEG 2020 zum GEG 2023 umgesetzt. Die wesentlichen Änderungen gegenüber der Version zum GEG 2023 lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Verschärfung der QP-Neubauanforderungen von QP,Referenz * 0,75 auf QP,Referenz * 0,55

  • Wegfall des "vereinfachten Verfahrens" zur Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien (GEG § 23)

  • Schnittstelle für die Erstellung/Registrierung der Energieausweise gem. GEG (Druckapplikation Version 4.0; die Installation ist Voraussetzung zur Nutzung dieser Funktion)

Informationen zum Kontrolldateischema für Energieausweise sind unter https://www.dibt.de/de/wir-bieten/geg-registrierstelle zu finden.


Die von der Bundesregierung am 13. August 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Fassung des Gebäudeenergiegesetzes

GEG 2020 Text (Kopie 1): Download GEG 2020 – Text

GEG 2020 Berechnungshilfen

Das Nachweisverfahren für Wohngebäude gemäß Gebäudeenergiegesetz 2020 steht im Rahmen einer Berechnungshilfe auf Basis von Microsoft-Excel zur Verfügung. Grundlagen des Tools sind die Berechnungsverfahren aus DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10.

Mit der Versionsnummer 3 wurde mit dem Berechnungsblatt im Juli 2021 der Übergang von der  EnEV zum GEG umgesetzt. Die wesentlichen Änderungen gegenüber der Version zur EnEV 2016 lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Berechnung und Ausweisung der Treibhausgasemissionen
  • Wärmebrückenkorrekturwert nach DIN 4108, Beiblatt 2, Kategorie B

  • Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien (GEG § 23)
  • Angaben zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung (GEG Abschnitt 4)
  • Darstellung der CO2 Äquivalente für Musteranlagen
  • Schnittstelle für die Erstellung/Registrierung der Energieausweise gem. GEG (Druckapplikation Version 3.0; die Installation ist Voraussetzung zur Nutzung dieser Funktion)

Informationen zum Kontrolldateischema für Energieausweise sind unter https://www.dibt.de/de/wir-bieten/geg-registrierstelle zu finden.


Die von der Bundesregierung am 21.11.2013 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Fassung der Energieeinsparverordnung

EnEV 2014 Text: Download EnEV 2014 - Text

EnEV-2014/2016 Be­rech­nungs­hil­fen

Für das Berechnungsverfahren für Wohngebäude gemäß Energieeinsparverordnung 2014/2016 (DIN V 4108-6/DIN V 4701-10, Referenzgebäudeverfahren) steht Ihnen hier eine Berechnungshilfe auf Basis von Microsoft-Excel zur Verfügung (Monatsbilanzverfahren, Referenzgebäudeverfahren).

Neue Version 2.xx:

  • komplett überarbeitete Version
  • neues Layout
  • ausführliche Anleitung
  • Speichern/Laden von Projekten
  • Flächenermittlung
  • U-Wert-Berechnung
  • Darstellung Monatswerte

Ab Version 2.08 ist das seit Juni 2016 geänderte und seit dem 1. Juli 2017 ausschließlich zu verwendende Kontrolldateischema (https://www.dibt.de/de/wir-bieten/geg-registrierstelle) berücksichtigt.


Die von der Bundesregierung am 30.04.2009 im Bundesgesetzblatt veröffentlichte Fassung der Energieeinsparverordnung

EnEV 2009 Text: Download EnEV 2009 - Text

EnEV 2009 Be­rech­nungs­hil­fen

Für das Berechnungsverfahren für Wohngebäude gemäß Energieeinsparverordnung 2009 (DIN V 4108-6/DIN V 4701-10, Referenzgebäudeverfahren) steht Ihnen hier eine Berechnungshilfe auf Basis von Microsoft-Excel zur Verfügung.


Hinweis

Die Bereitstellung der Unterlagen und Berechnungshilfen erfolgt kostenlos.
Ein Support (Hotline) ist daher nicht inbegriffen.
Bitte nehmen Sie von telefonischen Anfragen zur Programmbedienung Abstand. Da es sich nicht um professionelle Software-Produkte handelt, kann für eine fehlerfreie Lauffähigkeit keine Haftung übernommen werde.