FAQ (vereinfachende Info, ohne Gewähr)

Hinweise zu Rechten und Pflichten finden Sie hier.

Wo kann ich meine Abschlussarbeit abgeben?

Die Abgabe der Abschlussarbeit kann innerhalb unserer persönlichenSprechzeiten oder per Einwurf in den Briefkasten (großer grauer Postkasten) vor dem Büro des Prüfungsamtes erfolgen. Gleichfalls ist die Abgabe auf dem Postweg zulässig. Das Stempeldatum gilt hierbei als Abgabedatum und dient der Fristwahrung. Bitte bewahren Sie sicherheitshalber den Einlieferungsbeleg auf.

Postadresse:
Universität Kassel
Prüfungsamt FB07
Henschelstraße 2
34109 Kassel


Alternativ und außerhalb der regulären Öffnungszeiten kann der Briefkasten an der Hauptverwaltung, Mönchebergstraße 19, für die Abgabe genutzt werden.


Die Abschlussarbeit ist nicht am Lehrstuhl einzureichen oder direkt an die Gutachter zu übergeben.

Was ist bei der Abgabe meiner Abschlussarbeit zu beachten?

Alle Details zur Abgabe der Abschlussarbeit in Ihrem Studiengang entnehmen Sie bitte dem per Post zugesendet Zulassungsschreiben des Prüfungsausschusses.

 

Bitte beachten Sie, dass Änderungen am Thema der Abschlussarbeit grundsätzlich ausgeschlossen sind.

Die Änderung und damit Rückgabe des Themas kann nur im ersten Drittel der Bearbeitungszeit erfolgen. Sie ist dem Prüfungsamt mitzuteilen. Grammatikalische Korrekturen (ohne Veränderung der inhaltlichen Bedeutung) sind möglich.

Wozu dient die Eigenständigkeitserklärung und worauf muss ich achten?

Die Eigenständigkeitserklärung dient dazu, alle bei einer schriftlichen Arbeit verwendeten Hilfsmittel transparent zu machen und so die Chancengleichheit sicherzustellen. Neben der Erklärung, dass sämtliche verwendeten Literaturquellen kenntlich gemacht wurden, umfasst diese jetzt auch Angaben zur Verwendung technischer Hilfsmittel, die ebenfalls detailliert aufzuführen sind.

Im Hinblick auf den Einsatz von KI finden Sie in der Eigenständigkeitserklärung eine auszufüllende Tabelle mit zwei Beispielen, an denen Sie sich orientieren können. 

Wichtig: Der Einsatz von KI ist grundsätzlich nicht verboten. Für das Lektorat einer Arbeit wird die Verwendung von KI sogar empfohlen.

Sollten mithilfe von KI einzelne Textvorschläge generiert worden sein, ist die KI in der Tabelle und an den entsprechenden Stellen im Fließtext als Quelle anzugeben. Gleiches gilt für Übersetzungen: Neben der Originalquelle ist auch das eingesetzte KI-Tool sowohl im Fließtext als auch in der Tabelle zu benennen. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte direkt an die Betreuerin oder den Betreuer Ihrer Arbeit. 

Grundsätzlich gelten die Grundsätze zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis. Einzelne Fachgebiete des Fachbereichs 07 haben hierzu entsprechende Leitfäden veröffentlicht. Eine ausführliche Darstellung finden Sie auf der offiziellen Website der Universität Kassel im Bereich „Recht und Organisation“.

Bitte achten Sie dringend darauf, alle in Ihrer schriftlichen Arbeit verwendeten Hilfsmittel detailliert anzugeben. Ein Verstoß kann als Täuschungsversuch gewertet werden, der im schlimmsten Fall zur Exmatrikulation führt. Auch im Nachhinein kann Ihnen in einem solchen Fall der akademische Titel aberkannt werden. Dies wünscht sich niemand und lässt sich durch korrekte und vollständige Angaben vermeiden.

What is the purpose of the Declaration of Authorship, and what do I need to pay attention to?

The Declaration of Authorship serves to make all aids and resources used in a written paper transparent, thereby ensuring equal opportunities among students. In addition to the statement that all literature sources have been properly acknowledged, it now also includes information on the use of technical tools, which must likewise be listed in detail.

With regard to the use of AI, you will find in the Declaration of Authorship a table to be filled in, including two examples to guide you.

Important: The use of AI is not generally prohibited. For proofreading purposes, the use of AI is even recommended.

If text suggestions were generated with the help of AI, the AI tool must be cited both in the table and in the relevant passages of the main text. The same applies to translations: in addition to the original source, the AI tool used must also be indicated both in the main text and in the table. If you have any questions, please contact the supervisor of your thesis directly.

In principle, the Principles for Safeguarding Good Academic Practice apply. Some departments within FB 07 have published their own guidelines on this. A detailed presentation can be found on the official website of the University of Kassel under “Law and Organization.”

Attention: Please make sure to provide detailed information on all aids and resources used in your written work. Any violation may be considered an attempt at deception, which in the worst case can lead to expulsion (Exmatrikulation). Even retrospectively, your academic degree may be revoked in such a case. Nobody wants this to happen, and it can easily be avoided through correct and complete documentation.

Vor Ablauf der im Veranstaltungsverzeichnis angegebenen Abmeldefrist ist die Abmeldung in der Regel durch den/die Studierenden über den eCampus vorzunehmen. Bitte achten Sie auf eine systemseitige Bestätigung.

Nach dem Ende der Abmeldefrist: Ein Rücktritt von einer Prüfungsleistung ist nach Fristende nur aus einem wichtigen Grund möglich. Es gelten dann die Regelungen des § 15 Abs. 3 AB Bachelor/Master: Der Rücktritt muss dem Prüfungsausschussvorsitzenden unverzüglich schriftlich angezeigt und der Grund glaubhaft gemacht werden.

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Prüfung teilnehmen können, reichen Sie Ihr Attest im Original (Papierform mit Unterschrift des Arztes/der Ärztin) beim Prüfungsamt ein.

Bei während der laufenden Prüfung festgestellten Prüfungsunfähigkeiten gelten die Regelungen des § 15 Abs. 3 AB Bachelor/Master.

 

Wo muss ich das Attest einreichen?

Das ärztliche Attest reichen Sie im Original bitte innerhalb von 3 Kalendertagen (nach Auftreten des Krankheitsfalles / Feststellungsdatum) im Prüfungsamt FB07 ein oder schicken es per Post an folgende Anschrift:

Universität Kassel
Prüfungsamt FB07
Henschelstraße 2
34127 Kassel

Was passiert, wenn ich ein Attest frist- und formgerecht eingereicht habe?

Sie werden von der Leistungserfassung abgemeldet. Nach Verbuchung des ärztlichen Attestes ist die Anmeldung auf der Leistungsübersicht nicht mehr ersichtlich. Für die Erbringung der Leistung bedarf es einer erneuten Anmeldung.

Anerkennung von Leistungen

Sie können sich im Ausland erbrachte Leistungen an der Universität Kassel anerkennen lassen. Zuständig für die Anerkennung sind die jeweiligen Fachbereiche / Prüfungsämter. Es wird dringend empfohlen, sich vor dem Aufenthalt um die Anerkennung zu kümmern.

Weitere Informationen zur Anerkennung von Leistungen finden Sie hier.

Beantragung der Anerkennung und Anrechnung von Leistungen

Die Entscheidung über die Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen obliegt dem Prüfungsausschuss des Studiengangs, den Sie hier an der Universität Kassel studieren. Es ist empfehlenswert, sich bereits vorab bei dem zuständigen Prüfungsausschuss zu informieren, inwieweit im Ausland erbrachte Leistungen angerechnet werden.

Antrag auf Anerkennung

Sie erhalten den Antrag auf Anerkennung vom Prüfungsausschuss bearbeitet zurück. Die Verbuchung der erbrachten Leistungen nehmen Sie anschließend bitte im Prüfungsamt vor. Beim Wechsel in ein zulassungsbeschränktes Fach ist eine Bewerbung erforderlich. Der Bewerbung ist der vom Prüfungsausschuss bearbeitete Antrag auf Einstufung beizufügen. Nach erfolgter Immatrikulation reichen Sie bitte den vom Prüfungsausschuss bearbeiteten Antrag auf Anerkennung innerhalb von 4 Wochen im Prüfungsamt FB07 ein.

Wo beantrage ich einen Studiengangswechsel?

Einen Wechsel in einen anderen Studiengang beantragen Sie ausschließlich im Studierendensekretariat (Wechsel des Studiengangs bzw. des Teilstudiengangs).

Wie wechsele ich den Studiengang?

Zulassungsfreier Studiengang

Ein Studiengangwechsel, ein Doppelstudium oder eine Wiedereinschreibung in einen zulassungsfreien Studiengang ist nur im Rahmen der allgemeinen Einschreibfrist zum nächstfolgenden Semester möglich und muss im eCampus beantragt werden.

Bachelor- und Lehramtsstudiengänge

Zulassungsbeschränkte Studiengänge (NC-Studiengänge)

Ein Studiengangwechsel, ein Doppelstudium oder eine Wiedereinschreibung in einen zulassungsbeschränkten Studiengang ist nur in den Bewerbungsfristen möglich. Sie benötigen eine Zulassung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für zulassungsbeschränkte Studiengänge.
Eine Bewerbung erfolgt auch hier über den eCampus. Haben Sie einen Platz erhalten, müssen Sie die Umschreibung ebenfalls im eCampus durchführen. In den erzeugten Einschreibunterlagen können Sie angeben, ob Sie ein Doppelstudium oder einen Studiengangwechsel bevorzugen.

Masterstudiengang

Eine Wiedereinschreibung ist nur im Rahmen der allgemeinen Einschreibfrist zum nächstfolgenden Semester möglich. Hierzu füllen Sie bitte den Antrag auf Wiedereinschreibung aus.

Streben Sie einen Studiengangwechsel oder ein Doppelstudium an, ist eine erneute Bewerbung über das Online-Portal der Universität Kassel erforderlich. Das Online-Portal finden Sie jeweils auf der Seite des gewünschten Masterstudiengangs.

Eventuell können Sie sich Leistungen aus Ihrem bisherigen Studium für den neuen Studiengang anrechnen lassen. Dazu wenden Sie sich an das Prüfungsamt des gewünschten Studiengangs.

Welche meiner Leistungen werden bei einem Studiengang- oder Hochschulwechsel anerkannt?

Mit diesem Anliegen wenden Sie sich an das zuständige Prüfungsamt Ihres angestrebten Studienganges. Beim zuständigen Prüfungsamt reichen Sie Ihre bisherigen Leistungen ein. Ihnen wird dann ein Anrechnungsschreiben mit einer Einstufung in ein höheres Fachsemester ausgestellt. Sie können sich damit auf ein höheres Fachsemester bewerben oder auch nachträglich in ein höheres Fachsemester eingestuft werden. Dazu reichen Sie das Schreiben im Studierendensekretariat ein.
Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Bewerbung auf ein höheres Fachsemester die Bewerbungs- und Einschreibfristen eingehalten werden müssen.

Im HIS-POS wählen Sie zunächst das Fach, dann das Modul, die gewünschte Prüfung und die zugehörige Lehrveranstaltung aus und klicken Sie auf diese Veranstaltung. Hier werden Ihnen auch Anmeldefristen und der Prüfungstermin genannt, falls diese Informationen im System hinterlegt sind. Nach dem Klick auf "Prüfung anmelden" werden sie dann zur Sicherheit nochmals gefragt, ob Sie sich zu der gewählten Prüfung anmelden wollen. Wiederholen Sie diesen Vorgang für alle angestrebten Prüfungen. Eventuelle Fehler werden Ihnen nach dem Anmeldevorgang in der Spalte "Status" angezeigt (ganz rechts, in der Regel steht hier "OK").

Achten Sie bei der Anmeldung von Prüfungen immer auf mögliche Hinweise des Systems.

Bitte nehmen Sie die Prüfungsanmeldung nicht per Smartphone vor. Die Fehleranfälligkeit ist nach wie vor zu hoch!

Bitte achten Sie immer auf den Status der Anmeldung (ganz rechts). In diesem Feld wird der Grund angegeben, warum eine Prüfungsanmeldung ggf. nicht akzeptiert wird.

Beim Fehlschlagen einer Prüfungsanmeldung müssen Sie sich innerhalb der Anmeldefrist per E-Mail an das Prüfungsamt wenden. Bitte verwenden Sie das hierfür vorgesehene Formular Digitales Anmeldeformular für Klausuren (wenn HIS-Anmeldung nicht möglich)“.

Sie finden im Vorlesungsverzeichnis unter der jeweiligen Veranstaltung die Termine der Vorlesung sowie den Prüfungstermin. Hier ist auch der Raum mit der genauen Uhrzeit angegeben. Weitere Informationen zur Veranstaltung sind gegebenenfalls unter Bemerkungen zu finden.

Achten Sie darauf, dass Sie sich im richtigen Semester befinden, oder stellen Sie gegebenenfalls auf das entsprechende Semester um.

Die Abmeldung von einer Prüfung ist bis zum Vortag 23.59 Uhr möglich.

In diesem Fall kontaktieren Sie bitte das Prüfungsamt schriftlich (Mailkontakte nach Studiengängen) und bitten um manuelle Abmeldung. Hierbei bitte auch auf die Abmeldefrist achten (es zählt das Datum des E-Mail Eingangs).

Sie erkennen die bereits einsortierten Klausuren daran, dass sie im Schaukasten neben der Klausureinsicht aufgeführt sind. Gerne können Sie unsere studentischen Hilfskräfte auch innerhalb der Öffnungszeiten der Klausureinsicht fragen, ob die von Ihnen zur Einsicht gewünschte Klausur bereits einsortiert wurde.

Hinweise zur Ausstellung von Zweitschriften von Zeugnissen und Urkunden enthält diese Information der Abteilung Studium und Lehre.