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Das Sachgebiet Bürgerliches Recht und Zivilprozeßrecht, vertreten durch apl. Prof. Dr. Nikolaj Fischer, beschäftigt sich mit Fragestellungen aus den Bereichen des Privatrechts (dort insbesondere das Bürgerliche Recht und das Sonderprivatrecht der Verbraucher und der Wohnraummiete) und des Zivilprozeßrechts (inkl. des zivilprozessualen Zwangsvollstreckungsrechts) sowie aus dem Bereich des Justizrechts (unter besonderer Berücksichtigung des Justizorganisations- und Justizberufsrechts und des Rechts des Elektronischen Rechtsverkehrs).