Be­grü­ßung - In­ge­nieur­prak­ti­kum

Die Berufspraktischen Studien (Ingenieurpraktikum im Umfang von 12 Wochen) werden in der Regel während des Hauptstudiums nach dem 5. Fachsemester (im 6. Fachsemester) abgeleistet. Zulassungsbedingung zu dem BPS ist der Nachweis der erforderlichen Grundstudiennachweise (4 von 5). Berufliche Tätigkeiten, die vor dem Studium geleistet wurden, werden nicht angerechnet.

Die organisatorische und inhaltliche Begleitung erfolgt durch das Referat für Berufspraktische Studien. Ausbildungsverträge, Nachweisformulare etc. und detaillierte Informationen zur Wahl der geeigneten Praxisstelle sind während der Sprechzeiten erhältlich.

Während der Berufspraktischen Studien ist ein BPS-Bericht anzufertigen oder ein Vortrag zu halten, dessen Thema im Zusammenhang mit der berufspraktischen Tätigkeit steht. Die Betreuung der BPS-Arbeit erfolgt durch den Professor/die Professorin. Die Wahl des betreuenden Professors/der betreuenden Professorin muss in der Regel vor Antritt des Praktikums erfolgen. Mit dem Betreuer/der Betreuerin ist vor Beginn des Praktikums ein Gespräch über die BPS und die erforderliche BPS-Arbeit zu führen. Die Benotung erfolgt durch den betreuenden Professor/die betreuende Professorin des Fachbereiches Bauingenieur- und Umweltingenieurwesen der Universität Kassel.

Absolvierung

Über die Absolvierung der Berufspraktischen Studien wird eine gesonderte Bescheinigung erteilt.

Anschrift & Kontakt

Universität Kassel
Fachbereich 14
Bauingenieur- und
Umweltingenieurwesen
Referat für Berufspraktische Studien

Mönchebergstr. 7
D-34109 Kassel (Briefpost)


Raum 2312 / 2311