Nachteilsausgleich
Wichtig
Bitte teilen Sie dem Studienservice vor Beginn des Prüfungszeitraums (bis 14 Tage vor dem Prüfungstermin) mit, an welchen Prüfungen Sie im jeweiligen Semester teilnehmen möchten, wenn der Antrag genehmigt wurde.
Der Antrag sollte so früh wie möglich, spätestens jedoch mit Anmeldung zur Prüfung gestellt werden.