28.08.2025

Neue Ausleihfristen für Hochschulbedienstete – Sonderausweise entfallen

Bild: UB Kassel

Im Zuge der Einführung des neuen Bibliotheksmanagementsystems verlieren zum 01.01.2026 die zusätzlichen Sonderausweise für Hochschulbedienstete ihre Gültigkeit. 

 Im Gegenzug werden die Leihfristen für alle Hochschulbediensteten ab 01.09.2025 angepasst: 

  • Die Leihfrist für Medien beträgt 3 Jahre + einer automatischen Verlängerung um weitere drei Jahre

    Es gilt wie bislang auch für Sonderausweisinhaber:innen, dass ausgeliehene Medien, wenn diese von anderen vorgemerkt werden, nach 28 Tagen zurückgegeben werden müssen. 

  • Die Höchstgrenze von 100 entliehenen Medien wird aufgehoben

Hintergrund ist die Anbindung an das universitäre Identitätsmanagementsystem (IDM). Neue Sonderausweise werden ab 01.09.2025 nicht mehr ausgestellt.

Ab 01.01.2026 nutzen alle Hochschulbediensteten alleinig ihre CampusCard für alle Bibliotheksservices

Für Sonderausweisinhaber:innen: Zum 01.01.2026 werden alle Daten (Ausleihen, Gebührenkonto, Vormerkungen u.a.) des Sonderausweises auf das Bibliothekskonto der CampusCard übertragen. Und wenn Sie uns bei der Datenmigration unterstützen wollen: Steigen Sie ab 01.09.2025 bereits vom Sonderausweis auf Ihre CampusCard um. Darüber hinaus müssen Sie nicht tätig werden. 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: 

info[at]bibliothek.uni-kassel[dot]de oder Tel. 0561 804 7711.

Beachten Sie auch die Informationen/FAQs auf unserer Webseite: https://www.uni-kassel.de/ub/ausleihen/bibliotheksausweis/faq-vom-sonderausweis-zur-campuscard.html