FAQ: Vom Sonderausweis zur CampusCard
Ab dem 1.1.2026 ist die Nutzung der Bibliothek ausschließlich über die CampusCard möglich. Der Sonderausweis, den i.d.R. Hochschulbedienstete zusätzlich zum CampusCard-Bibliothekskonto erhalten konnten, verliert seine Gültigkeit.
Alle Hochschulbediensteten profitieren ab dem 1.9. über ihr CampusCard-Bibliothekskonto von Sonderkonditionen für die Bibliotheksnutzung, eine separate Richtlinie Link folgt.
Bedingt durch die Umstellung auf ein neues Bibliotheksmanagementsystem im kommenden Jahr mit einhergehender Anbindung aller Bibliotheksnutzenden an das Identity-Management der Universität können keine Sonderausweise mehr ausgestellt werden. Die Karten sind personengebunden und pro Person kann nur ein Ausweis verwaltet werden.
Alle Entleihungen sowie ggf. Vormerkungen, Forderungen und das Guthaben von Fernleihkonten werden bis Ende des Jahres 2025 auf Ihre CampusCard übertragen. Wir werden Sie zeitnah darüber informieren.
Sollten Sie noch nicht im Besitz einer CampusCard sein, führen Sie bitte im Vorfeld eine Beantragung durch: https://www.uni-kassel.de/ub/ausleihen/bibliotheksausweis.html
Wenn Sie weiterhin einen Uni-Account und eine Personalnummer haben, gelten Sie als Bedienstete/r und nutzen Ihre CampusCard mit den Sonderkonditionen.
Besteht kein gültiger Uni-Account mehr, gelten Sie für die Bibliothek als sogenannter „Regionalnutzer“.
Als Regionalnutzer gelten keine Sonderkonditionen, die Leihfrist für Medien beträgt in der Regel 28 Tage mit der Möglichkeit, die Medien 11 Mal über Ihr Online-Nutzerkonto zu verlängern.
Sollten Sie noch nicht im Besitz einer CampusCard sein, führen Sie gerne eine Beantragung durch: https://www.uni-kassel.de/ub/ausleihen/bibliotheksausweis.html
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie hierzu Klärungsbedarf haben: info[at]bibliothek.uni-kassel[dot]de
Die Sonderausweise werden zum 1.1.2026 ungültig. Eine Rückgabe des Sonderausweises ist nicht erforderlich, die Karten können selbst vernichtet werden.
Ab dem 1.9.2025 werden keine neuen Sonderausweise mehr ausgestellt. Dafür profitieren Sie ab dem Zeitpunkt mit Ihrer CampusCard von besseren Konditionen.
Hochschulbedienstete erhalten eine Leihfrist von 3 Jahren. Nach dem Ablauf von drei Jahren werden Sie an die Rückgabe erinnert. Wenn Sie die Medien weiterhin benötigen und nicht zurückgeben können, erfolgt einmalig eine automatische Verlängerung von weiteren drei Jahren.
Wenn ein von Ihnen entliehenes Medium vorgemerkt wird, ist eine Fristverlängerung nicht mehr möglich. Die Leihfrist wird ab dem Zeitpunkt auf 28 Tage gesetzt und Sie erhalten einen Rückruf per E-Mail.
Nicht-Hochschulbedienstete (sog. „Regionalnutzer“) erhalten eine Leihfrist von 28 Tagen. Diese Leihfrist kann bis zum 11 Mal verlängert werden – sofern keine Vormerkung auf das ausgeliehene Medium eingegangen ist oder das Konto gesperrt ist.
Bitte geben Sie alle Entleihungen zurück, bezahlen Sie ggf. Ihre offenen Forderungen und lösen Sie Ihr Fernleihkonto in der Bibliothek auf, bevor Sie die Universität verlassen.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann bei einem Wechsel der Bibliotheksausweisnummer weder auf die alten Daten zugegriffen, noch der Bestand an Ausleihen/Vormerkungen der alten Ausweisnummer auf die neue übertragen werden.
Vollmachten, die weiteren Personen erlauben, auf ein Bibliothekskonto zuzugreifen, können nicht ausgestellt und akzeptiert werden.
Gemäß der geltenden Benutzungsordnung ist der Bibliotheksausweis nicht übertragbar.