FAQ: Sonderkonditionen für Hochschulbedienstete

Alle Hochschulbediensteten profitieren über ihr CampusCard-Bibliothekskonto von Sonderkonditionen für die Bibliotheksnutzung.

Richtlinien zur Nutzung der Bibliotheksservices mit der CampusCard für Hochschulbedienstete

Hochschulbedienstete erhalten eine Leihfrist von 3 Jahren. Nach dem Ablauf von drei Jahren werden Sie an die Rückgabe erinnert. Wenn Sie die Medien weiterhin benötigen und nicht zurückgeben können, erfolgt einmalig eine automatische Verlängerung von weiteren drei Jahren.
Wenn ein von Ihnen entliehenes Medium vorgemerkt wird, ist eine Fristverlängerung nicht mehr möglich. Die Leihfrist wird ab dem Zeitpunkt auf 28 Tage gesetzt und Sie erhalten einen Rückruf per E-Mail.

Wenn Sie weiterhin einen Uni-Account und eine Personalnummer haben, gelten Sie als Bedienstete/r und nutzen Ihre CampusCard mit den Sonderkonditionen.

Besteht kein gültiger Uni-Account mehr, gelten Sie für die Bibliothek als sogenannter „Regionalnutzer“.
Als Regionalnutzer gelten keine Sonderkonditionen, die Leihfrist für Medien beträgt in der Regel 28 Tage mit der Möglichkeit, die Medien 11 Mal über Ihr Online-Nutzerkonto zu verlängern.
Sollten Sie noch nicht im Besitz einer CampusCard sein, führen Sie gerne eine Beantragung durch: https://www.uni-kassel.de/ub/ausleihen/bibliotheksausweis.html

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie hierzu Klärungsbedarf haben: info[at]bibliothek.uni-kassel[dot]de 

Bitte geben Sie alle Entleihungen zurück, bezahlen Sie ggf. Ihre offenen Forderungen und lösen Sie Ihr Fernleihkonto in der Bibliothek auf, bevor Sie die Universität verlassen.

In Einzelfällen können Sammelvollmachten ausgestellt werden, die weiteren Personen erlauben, auf ein Bibliothekskonto zuzugreifen. Bitte wenden Sie sich dazu an eine unserer Servicetheken.