Kontext/Anlass:
Mit dem Onlinezugangsgesetz wurden die Rahmenbedingungen für den Zugang zu digitalen Leistungen der öffentlichen Verwaltung normiert und Reifegrade für den digitalen Umsetzungsgrad (papierlos, medienbruchfrei, plattformbasiert etc.) definiert. Das OZG bildet sozusagen die rechtliche Grundlage für die ohnehin gewollte digitale Transformation der „zentralen“ Studierendenadministration sowohl nach außen (Onlinezugang, Onlineplattform, digitale Prozesse) als auch nach innen (digitale Aktenführung, digitale Register).
Ziele/ (geplante) Ergebnisse:
Meilenstein 1: Medienbruchfreie, digitale Prozesse in allen Referenzprozessen der zentralen Studierendenverwaltung (Bewerbung, Zulassung, Einschreibung, Rückmeldung, Beurlaubung, Exmatrikulation) inklusive Qualitätssicherung, digitale Akte
Meilenstein 2: Digitale Identität/Signatur, digitaler Verwaltungsakt, ggf. Plattformzentralisation
Meilenstein 3: ePayment, digitale Verifikationsverfahren
Stand/Umsetzung:
Neben den Prozessen zur Bewerbung wurden pünktlich zum Start der Einschreibkampagne für das SS 2023 (01.12.2022) die Prozesse zur Einschreibung erfolgreich digitalisiert. Durch Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen (angepasste Imma-Satzung) sind nunmehr weder ein schriftlicher Antrag noch die Einreichung physischer Dokumente für eine erfolgreiche Antragstellung erforderlich. Geplant war, gleichzeitig die digitale Aktenführung über ein DMS (d.3) zu realisieren. Hierfür sind die technischen Voraussetzungen durch den externen Dienstleister noch zu schaffen, damit ab der Wintersemesterkampagne (Start 1.6.2023) die digitale Aktenbildung erfolgen kann.