Prüfungsordnungen

Studienbegleitende Prüfungen spielen in den modularisierten Studiengängen eine große Rolle. Damit Chancengleichheit besteht, werden daher wichtige Regelungen zu einem Studiengang in Prüfungsordnungen verbindlich festgehalten. Wer also weiß, was in der Prüfungsordnung steht, der sieht oft klarer! Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht aller Prüfungsordnungen.

Prü­fungs­ord­nun­gen der Lehr­amts­stu­di­en­gän­ge

Legende:
L1
= Lehramt an Grundschulen
L2 = Lehramt an Haupt- und Realschulen
L3 = Lehramt an Gymnasien
L4 = Berufspädagogik, Wirtschaftspädagogik

Weiterbildende Studiengänge

Allgemeine Bestimmungen

Die Allgemeinen Bestimmungen (AB) gelten für alle Bachelor- und Masterstudiengänge ergänzend zu den jeweiligen Fachprüfungsordnungen.



Die Ergänzenden Bestimmungen gelten für die Teilstudiengänge für das Lehramt an Grundschulen, das Lehramt an Haupt-und Realschulen sowie das Lehramt an Gymnasien.