Was sollten Sie über die MSCA-Postdoctoral Fellowships wissen?

Aktuelle Bewerbungsaufrufe:

Die Europäische Kommission will exzellente Wissenschaftler*innen mit innovativen Forschungsansätzen im Kontext eines Forschungsrahmenprogramms fördern. Dieses Programm trägt den Titel "Horizon Europe" und läuft bis zum Jahr 2027. Ein Teil dieses Programmes ist die Marie-Skłodowska Curie Förderung mit einer personenbezogene Förderungen von individuelle Forschungsprojekte nach der Promotion. Der Augenmerk liegt auf Personen, die bereits erste wissenschaftliche Erfolge mit Potenzial für exzellente Forschung vorweisen können. 


Die Eckdaten der MSCA PF Förderung:

  • Die Postdoktorand*innen setzten ihre individuelle Forschungsprojekte um, und gleichzeitig gewinnen sie durch Training ergänzende professionelle Fähigkeiten für die zukünftige Karriere.
  • Gefördert werden MSCA European Postdoctoral Fellowships mit einer 12 bis 24-monatigen Laufzeit und MSCA Global Postdoctoral Fellowships mit einer 24 bis 36-monatigen Laufzeit.
  • Internationale, interdisziplinäre und intersektorale Mobilität ist von zentraler Bedeutung.
  • Alle Disziplinen sind für Postdoctoral Fellowships antragsberechtigt, einschließlich der Forschungsbereiche, die vom Euratom-Forschungs- und Ausbildungsprogramm abgedeckt werden.
  • Das Programm ermutigt Forschende, an Forschungs- und Innovationsprojekten im nicht-akademischen Sektor mitzuarbeiten. Außerdem ist es offen für Forschende, die nach Europa zurückkehren möchten, solche, die durch Konflikte vertrieben wurden, sowie Forschenden mit hohem Potenzial, die ihre Karriere in der Forschung wieder aufnehmen möchten.
  • Die Bewerbung erfolgt gemeinsam durch die Gasteinrichtung und die individuell Forschenden. Der finale Antrag sollte durch die Gasteinrichtung eingereicht werden.

Es gibt zwei Förderlinien:

  • European Postdoctoral Fellowships
    Diese  Förderung stehen solchen Forschenden offen, die einen Ortswechsel innerhalb Europas vornehmen wollen oder aus einem anderen Teil der Welt nach Europa kommen, um ihre Forschungskarriere fortzusetzen. Diese Grants finden in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit Horizon Europe assoziierten Land statt und können eins bis zwei Jahre dauern. Bewerben können sich Forschende jeder Nationalität.
    Weiterführende Informationen zu dieser Förderlinie auf der Webseite der Nationalen Kontaktstelle Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen
  • Global Postdoctoral Fellowships
    Diese Förderung unterstützt die Mobilität von Forschenden an einen Zielort außerhalb Europas. Die Dauer beträgt zwei bis drei Jahre, wobei die ersten eins bis zwei Jahre in einem nicht-assoziierten Drittland verbracht werden, gefolgt von einer obligatorischen einjährigen Rückkehrphase zu einer Organisation mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder einem mit Horizon Europe assoziierten Land. Bewerben können sich nur Staatsangehörige oder Langzeitansässige der EU-Mitgliedstaaten oder der mit Horizon Europe assoziierten Länder.
    Weiterführende Informationen zu dieser Förderlinie auf der Webseite der Nationalen Marie-Skłodowska-Curie-Maßnahmen

 

 

Forschende, die sich für die MSCA PF interessieren, sollten:

  • zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist einen Doktortitel besitzen. Als antragsberechtigt gelten auch Bewerber:innen, die ihre Dissertation erfolgreich verteidigt haben, denen aber der Doktortitel noch nicht offiziell verliehen wurde;
  • ab dem Datum der Verleihung des Doktortitels über maximal acht Jahre Erfahrung in der Forschung verfügen. Nicht mitgerechnet werden Karriereunterbrechungen (z. B. Elternzeit), Erfahrungszeiten außerhalb Forschung und Erfahrungszeiten in Drittländern im Fall von EU-Staatsangehörigen oder -Langzeitaufenthaltsberechtigten oder aus mit Horizon Europe assoziierten Ländern, die nach Europa zurückkehren wollen;
  • folgende Mobilitätsregel befolgen: Die Forschenden dürfen weder ihren Wohnsitz gehabt noch ihre Haupttätigkeit (Arbeit, Studium usw.) im Land der Gastinstitution (für European Postdoctoral Fellowships) bzw. der Gastorganisation für die Outgoing-Phase (für Global Postdoctoral Fellowships) für mehr als 12 Monate in den 36 Monaten unmittelbar vor der Ausschreibungsfrist ausgeübt haben.

Die Bewerbung erfolgt gemeinsam mit der beteiligten Einrichtung. Der finale Antrag wird von der Einrichtung eingereicht. 

  • Geförderte Forschende sind bei der Gastinstitution angestellt. 
  • Die EU unterstützt die angestellten Forschenden in Form von Lebensunterhalt, Mobilitätsbeihilfe, ggf. Familienzulagen,
    Langzeiturlaubszulagen und Zulagen für besondere Bedürfnisse. Darüber hinaus gefördert werden Forschungs-, Schulungs- und Netzwerkaktivitäten sowie Verwaltungs- und indirekte Kosten.
  • Während des Projekts können auch kurzfristige Entsendungen überall in die Welt erfolgen (ausgeschlossen sind lediglich Entsendungen während der Rückkehrphase in einem Global Fellowship).
  • Die Forschenden können im Anschluss zusätzlich eine Praxisphase von bis zu 6 Monaten in einer nicht-akademischen Organisation mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem mit Horizon Europe assoziierten Land durchführen.