Gremien
Zentrale Gremien:
Sitzungstermine der Gremien [intern]
Hochschulwahlen
Präsidium
Das Präsidium ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht durch das Hessische Hochschulgesetz (HHG) einem anderen Organ übertragen sind. Es leitet die Hochschule, fördert unter Beteiligung des Hochschulrates mit den anderen Organen, den Fachbereichen, den Mitgliedern und Angehörigen ihre zeitgerechte innere und äußere Entwicklung und legt jährlich vor dem Senat Rechenschaft über die Geschäftsführung ab (§ 37 Abs. 1 HHG). Dem Präsidium gehören der Präsident, die Vizepräsidenten und der Kanzler an. Der Präsident führt den Vorsitz und verfügt über die Richtlinienkompetenz, er vertritt die Hochschule nach außen. Der Kanzler leitet die Hochschulverwaltung nach den Richtlinien des Präsidiums. Er ist Beauftragter für den Haushalt.
Senat
Der Senat berät in Angelegenheiten von Forschung, Lehre und Studium, die die gesamte Hochschule betreffen oder von grundsätzlicher Bedeutung sind. Er überwacht die Geschäftsführung des Präsidiums. Den Vorsitz im Senat hat die Präsidentin oder der Präsident.
Erweiterter Senat
Der erweiterte Senat ist für die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten sowie der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten zuständig. (§ 39 Abs. 2 und § 40 Abs. 1 HHG).
Gemeinsame Erörterung
Das Präsidium berät zusammen mit den Dekaninnen und Dekanen sowie mit der Rektorin bzw. dem Rektor der Kunsthochschule gemeinsame Angelegenheiten in Haushalt, Personal, Organisation und Verwaltung. Die Frauenbeauftragte, die Vertrauensperson der Schwerbehinderten sowie die Vorsitzenden des Allgemeinen Studentenausschusses und des Personalrats können an den Sitzungen teilnehmen. Das Präsidium stellt im Benehmen mit den Dekaninnen und Dekanen sowie der Rektorin bzw. dem Rektor der Kunsthochschule die Wirtschaftsplanung auf und legt die Grundsätze für die Zielvereinbarungen sowie die Budgets fest.
Hochschulrat
Der Hochschulrat hat die Aufgabe, die Hochschule bei ihrer Entwicklung zu begleiten, die in der Berufswelt an die Hochschule bestehenden Erwartungen zu artikulieren und die Nutzung wissenschaftlicher Erkenntnisse und künstlerischer Leistungen zu fördern. Empfehlungen und Stellungnahmen des Hochschulrats werden in den zuständigen Gremien beraten.
Kommissionen
Präsidium und Senat können Detailfragen an Ausschüsse und Kommissionen delegieren:
Liste der Präsidiums- und Senatkommissionen der Universität Kassel
Geschäftsstellen der Gremien
Gremium | Sachbearbeitung |
---|---|
Geschäftsstelle des Präsidiums | Ricarda Rudloff |
Geschäftsstelle des Senats und des erweiterten Senats | Yvonne Honig |
Geschäftsstelle der Gemeinsamen Erörterung | Stefanie Schmidt |
Geschäftsstelle des Hochschulrats | Yvonne Honig |