Neue MPO 2023: Informationen und Wechselformular

Das Lehramtsstudium in Hessen schließt mit einer Staatsprüfung ab. Die rechtliche Grundlage für die Erste Staatsprüfung bilden das Hessische Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) und die dazugehörige Durchführungsverordnung (HLbGDV). Das Hessische Lehrkräftebildungsgesetz liefert außerdem den gesetzlichen Rahmen für die Ausgestaltung des Lehramtsstudiums an den lehrerbildenden hessischen Hochschulen.

Um die sich aus der Gesetzesnovelle heraus ergebenden Neuerungen in unsere Lehramtsstudiengänge zu integrieren, wurden alle Modulprüfungsordnungen entsprechend überarbeitet. Diese neuen Lehramtsprüfungsordnungen sind jetzt zum Wintersemester 2023/2024 in Kraft getreten und alle Studierenden, die zum Wintersemester ihr Lehramtsstudium an der Universität Kassel neu aufnehmen, wurden bereits in diese neuen Modulprüfungsordnungen immatrikuliert und studieren nach diesen.

Alle bereits eingeschriebenen Studierenden höherer Semester möchten wir über die Änderungen im Lehramtsstudium informieren, denn auch für Sie besteht die Möglichkeit, in die reformierten Modulprüfungsordnungen zu wechseln. Ob Sie diesen Wechsel vornehmen, liegt aber in Ihrer freien Entscheidung. Grundsätzlich können Sie weiterhin in Ihren aktuellen Prüfungsordnungen das Studium beenden (längstens jedoch bis 2032). 

  • Die wohl umfassendsten Änderungen im Aufbau des Studiums ergeben sich für das Grundschullehramt. Hier wurde das sogenannte ‚Langfach‘ im Umfang von 50 Credit-Punkten eingeführt. Dieses wird nun zusammen mit zwei sogenannten ‚Kurzfächern‘ (jeweils im Umfang von 35 Credit-Punkten) und dem Bildungs- und gesellschaftswissenschaftlichen Kernstudium studiert.
  • Für alle neuen Lehramtsstudierenden werden sich die Praxisphasen deutlich verändern und das Orientierungspraktikum fällt weg. Alle Lehramtsstudierenden müssen ein Betriebspraktikum ablegen.
  • Zudem wurden inhaltliche Schwerpunkt- und Querschnittsthemen in den Lehramtsstudiengängen verankert, wie zum beispielsweise Bildung für nachhaltige Entwicklung, Inklusion, Medienbildung und Digitalisierung, berufliche Orientierung.
  • Darüber hinaus soll von nun an ein verpflichtendes Portfolio über alle Phasen der Lehrkräftebildung hinweg geführt werden. 

Für alle Studierenden, die vor dem Wintersemester 2023/2024 ihr Lehramtsstudium an der Universität Kassel aufgenommen haben, gilt grundsätzlich erst einmal weiterhin die Modulprüfungsordnung, nach der sie aktuell studieren. Diese „alten“ Prüfungsordnungen werden auch noch einige Jahre - längstens jedoch bis 2032 - in Kraft sein, sodass alle Studierenden bis zu diesem Zeitpunkt ihr Studium nach den „alten“ Prüfungsordnungen beenden können. Mit fortschreitender Zeit ist allerdings damit zu rechnen, dass sich das Lehrangebot und die damit verbundenen Wahlmöglichkeiten reduzieren werden.

Grundsätzlich kann jede:r Lehramtsstudierende auf Wunsch in die neuen Prüfungsordnungen übertreten. Wenn Sie bereits kurz vor Abschluss Ihres Studiums stehen, ist ein solcher Wechsel im Allgemeinen wenig sinnvoll. Stehen Sie hingegen noch am Anfang des Studiums und haben Ihre Praxisphasen noch nicht absolviert, bietet ein Wechsel gegebenenfalls mehr Flexibilität für den Verlauf des Studiums. Insbesondere wenn Sie bereits jetzt längere Unterbrechungen Ihres Studiums, z.B. durch Erziehungszeiten o. ä., oder ein deutlich reduziertes Studientempo absehen, empfiehlt sich ebenfalls ein Wechsel in die neuen Modulprüfungsordnungen. Ein regulärer Wechsel in die neuen Lehramtsprüfungsordnungen ist für Studierende höherer Semester erst ab dem Sommersemester 2024 möglich.

Bei Fragen wenden Sie sich an die Studienberatung Lehramt und/oder die Fachstudienberatung des jeweiligen Faches. Nachstehend finden Sie die PowerPointPräsentation der Informationsveranstaltung zur Novellierung des HLbG vom 30.10.23.

Besonderheiten beim BAföG

Mit der Novellierung des HLbG entfallen die "Zwischenprüfungen" bei den Lehramtsstudiengängen L1, L2 und L3. Der Status der Zwischenprüfung war ein wichtiger Marker im Hinblick auf den Nachweis von bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen. Durch den Wegfall ergeben sich neue BAföG-Regelungen, welche sich aktuell im Prozess befinden. Zur gegebener Zeit finden Sie hier alle wichtigen Informationen dazu.