Sprachnachweis für Auslandsmobilität

Wer kann einen Nachweis erhalten?


  • Studierende & Mitarbeitende der Uni Kassel 
    Wir bieten ausschließlich zum Zweck der Beantragung einer Auslandsmobilität für Studierende und Mitarbeitende Termine an.
  • Fachbereich Geistes- und Kulturwissenschaften (Anglistik/Amerikanistik)
    Studierende dieses Fachbereichs wenden sich für Englisch-Nachweise bitte direkt an ihre eigenen Lektor*innen.
  • Externe Personen
    Für Nicht-Angehörige der Universität Kassel können wir den Service der Sprachnachweise nicht anbieten. Sie können aber unsere Kurse besuchen und über die Abschlussprüfung ein Zertifikat mit dem Nachweis Ihres Sprachniveaus erlangen. 

Wege zum Sprachnachweis


Es gibt drei Hauptwege, um an das benötigte Dokument zu kommen:

  • Über einen Sprachkurs
    Wenn Sie in den letzten zwei Jahren erfolgreich einen Kurs am Sprachenzentrum abgeschlossen haben, kann daraus oft direkt ein Nachweis erstellt werden.
  • Prüfung
    Für die Sprache Englisch werden regelmäßig Sprachstandsprüfungen angeboten. Diese bestehen aus einem computergestützten Teil (ca. 1 Std.) und einem anschließenden mündlichen Gespräch: Termine und Anmeldung
    Für die Sprachen Französisch und Spanisch schreiben Sie eine Mail an: sz@uni-kassel.de
    Für Sprachstandsprüfungen wird ein Entgelt von 30 € erhoben.
  • Kostenpflichtiger Einzeltermin
    Falls kein Sammeltermin passt, sind in Ausnahmefällen Einzeltermine möglich (Gebühr: 30 €).

Wichtige Sonderfälle


  • Bestehende Zertifikate
    Wenn Sie eines der folgenden Zertifikate haben und dieses nicht älter als zwei Jahre ist, benötigen Sie keinen erneuten Sprachnachweis: DAAD - Liste der befreienden Prüfungen
  • Muttersprachler*innen
    Wer zweisprachig aufgewachsen ist oder im Ausland zur Schule ging, kann eventuell von der Nachweispflicht befreit werden (bitte bei der Zielstelle klären).