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08.01.2024 | Sprachenzentrum

Antrag auf Rücktritt von der Prüfung und einen Ersatztermin (Nachschreibetermin)

Der Termin zur Wiederholung nicht-bestandener Prüfungen ist: Donnerstag, 26.09.2024 in der Zeit von 9:00-14:00 Uhr. Die Teilnahme an der Prüfung muss grundsätzlich zum nächsten vom Sprachenzentrum festgelegten Termin erfolgen.

Sie können aus einem triftigen Grund einen Antrag auf einen Ersatztermin für die Prüfung stellen. Triftige Gründe sind:

  • Krankheit, Unfall, Erkrankung oder Tod eines nahen Familienangehörigen u.ä.

  • Familienfeiern, Überschneidungen mit einem Job, kurzfristig angetretene Praktika oder Überforderung etc. sind keine triftigen Gründe für einen Rücktritt von einer angemeldeten Prüfungsleistung

Frist: Ein Antrag muss unverzüglich gestellt werden, sobald der Hindernisgrund bekannt ist. In diesem Sinne verspätet gestellte Anträge werden nicht akzeptiert.

Nach dem 31.08. für Kurse des Sommersemesters und nach Ende der ersten Märzwoche für Kurse des Wintersemesters ist eine Antragstellung nicht mehr möglich.

Die Teilnahme an der Prüfung muss grundsätzlich zum nächsten vom Sprachenzentrum festgelegten Termin erfolgen.

Bitte beachten Sie:

1. Grundsätzlich haben nur Studierende der Universität Kassel, die sich die erworbenen ECTS im Fachstudium anrechnen lassen, die Möglichkeit zu einer Nachschreibe- oder Wiederholungsprüfung.

2. Nur für UNIcert®-Stufenabschlussprüfungen besteht eine Ausnahme (= UNIcert® I, 4. Teil, Deutsch UNIcert® II, Englisch  UNIcert® II, 3. Teil, UNIcert® III). Hier können von allen Personengruppen Anträge auf Wiederholungstermine gestellt werden. Allerdings wird hier für alle Personen, die nicht unter 1.) fallen, eine Prüfungsgebühr von 30 € (bzw. 79 € Externe) fällig.

Wo stelle ich den Antrag? Den Antrag finden Sie unter Quicklinks (bitte beachten Sie die Fristen!). Wenn das Sprachenzentrum Ihren Antrag zustimmt, erhalten Sie einen Anmeldecode für die Prüfung.

 Gut zu wissen:

Auch wenn Sie die Prüfung nicht ablegen, können Sie bei ausreichender Anwesenheit im Kurs (mindestens 60%) eine Teilnahmebescheinigung (ohne Note und ohne  ECTS) beantragen: sz[at]uni-kassel[dot]de.

Besuch der nächsten Kursstufe trotz nicht-abgelegter Prüfung? Der Prüfungsausschuss kann aufgrund des Gesamtbildes Ihrer Leistungen über eine Zulassung im Ausnahmefall entscheiden. Den/ die zuständigen Koordinator:in für Ihren Kurs als erste:r Ansprechpartner:in finden Sie auf dieser Seite "Über uns" auf unserer Homepage.