07.05.2024 | Sprachenzentrum

Prüfung nicht bestanden? Antrag auf Wiederholung

Der Termin zur Wiederholung nicht-bestandener Prüfungen ist: Donnerstag, 26.09.2024 in der Zeit von 9:00-14:00 Uhr. Die Teilnahme an der Prüfung sollte zum nächstmöglichen, vom Sprachenzentrum festgelegten Termin erfolgen. Im Rahmen von UNIcert®-Stufenabschlussprüfungen darf nicht mehr als ein Semester zwischen Kurs- und Stufenabschluss liegen.

Bitte beachten Sie:

1. Grundsätzlich haben nur folgende Studierende der Universität Kassel die Möglichkeit zum Nachschreiben oder Wiederholen einer Prüfung: 

  • Studierende der Universität Kassel, die sich die erworbenen Credits im Fachstudium an der Universität Kassel anrechnen lassen können,
  • Studierende der Universität Kassel, bei denen der Nachweis der entsprechenden Zielsprache für den Studienabschluss oder als Zulassungsbescheid festgestellter Auflage vorgegeben ist,
  • internationale Austauschstudierende der Universität Kassel, die sich die Credits über das Learning Agreement anrechnen lassen können.

2. Nur für UNIcert®-Stufenabschlussprüfungen besteht eine Ausnahme (UNIcert® I, 4. Teil, Deutsch UNIcert® II, Englisch  UNIcert® II, 3. Teil, UNIcert® III). Hier können von allen Personengruppen Anträge auf Nachschreibetermine gestellt werden. Allerdings wird für alle Selbstzahler:innen (auch Mitarbeitende und Externe) eine Prüfungsgebühr von 30 € (bzw. 79 € Externe) fällig.

Fristen: Ein Antrag auf Wiederholen der Prüfung und eine Anmeldung zur Prüfung muss erfolgen:

  • Prüfungen aus dem WiSe: spätestens bis zum 07. März

  • Prüfungen aus dem SoSe: spätestens bis zum 31. August

Wo stelle ich den Antrag? Den Antrag finden Sie unter Quicklinks. Wenn das Sprachenzentrum Ihren Antrag zustimmt, erhalten Sie einen Anmeldecode für die Prüfung.

Gut zu wissen: Auch wenn Sie die Prüfung nicht bestanden haben, können Sie bei ausreichender Anwesenheit im Kurs (mindestens 60%) eine Teilnahmebescheinigung (ohne Note und ohne  ECTS) beantragen: sz[at]uni-kassel[dot]de.