L5 - Praxissemester MPO 2023



Im Lehramt für Förderpädagogik mit dem Schwerpunkt Inklusion (L5) umfasst das Praxissemester ein Fachdidaktikmodul im gewählten Unterrichtsfach und ein Modul im Bereich der beiden Förderpädagogischen Fachrichtungen (Teilstudiengang Förder- und Inklusionspädagogik)

Das Praxissemester wird in der Regel im fünften oder sechsten Semester belegt und mindestens zur Hälfte an einer Förderschule oder einem Beratungs- und Förderzentrum (BFZ) durchgeführt.

Besonderheit: Praktikumsschule kann auch eine inklusiv unterrichtende weiterführende Schule sein, sofern organisatorische Gründe (Koordination mit dem Praxissemestermodul im Fach oder fehlende Praktikumsplätze an Förderschulen und BFZ) dies erfordern

Ablauf in der Förderpädagogischen Fachrichtung:

Universitärer Teil (4SWS)
  • förder- und inklusionspädagogische Begleitveranstaltung mit Bezug zur Schulpraxis an Förderschulen oder inklusiv unterrichtenden Schulen (je 2 SWS, insgesamt 4 SWS)
  • eine semesterbegleitende flankierende Lehrveranstaltung im Bereich der Förder- und Inklusionspädagogik (je 2 SWS, insgesamt 4 SWS)
Schulpraktischer Teil
  • Schulpraktikum von einem Umfang von 75h (i.d.R. semesterbegleitend)

 

Ablauf im gewählten Unterrichtsfach:

Universitärer Teil (4SWS)
  • Praktikumsbegleitende Veranstaltung (2 SWS)
  • Flankierende Veranstaltung (2 SWS)
Schulpraktischer Teil
  • Schulpraktikum von einem Umfang von 75h (i.d.R. semesterbegleitend)

 

Insgesamt:
Universitärer Teil: 8 Semesterwochenstunden
Schulpraktischer Teil: 150 Zeitstunden

 

Der Abschluss des schulischen Teils des Grundpraktikums ist Voraussetzung für die Teilnahme am Praxissemester. Zur Anmeldung zum Praxissemester muss mindestens ein bestätigter Platz im Grundpraktikum nachgewiesen werden.

Die Anmeldung erfolgt zum jeweiligen Zeitpunkt über die Homepage des Referat für Schulpraktische Studien und EIN SEMESTER im Voraus!

aktuelle Informationen finden Sie hier

Tätigkeiten in der Schule sind im Rahmen des Praxissemester grundsätzlich unbezahlt. Es kann keine bezahlte Tätigkeit (z. B. Übernahme von Vertretungsstunden in der Praktikumsschule) innerhalb des Praxissemesters durch Sie erfolgen.


Es ist darüber hinaus auch nicht möglich, derartige Tätigkeiten als Praxissemester anzuerkennen. Eine Anerkennung ist allerdings im Rahmen der zweiten Ausbildungsphase, dem Vorbereitungsdienst ("Referendariat"), möglich.

Die Universität Kassel wird von Ihnen kein Führungszeugnis verlangen. Ihre Praktikumsschule kann dieses allerdings einfordern.

Gemäß § 30a Abs.1 Nr. 2 lit. b Bundeszentralregistergesetz

Hessisches Lehrerbildungsgesetz / Verordnung zur Umsetzung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes
HLBG § 15                                           HLbGDV § 19
Praktikumsordnung der Universität Kassel

Praktikumsordnung

Änderung zur Praktikumsordnung

 


Weitere nützliche Informationen zu Versicherungsschutz, Vorlagen zum Herunterladen etc. finden Sie hier:

Interesse, einen Teil des Praktikums im Ausland zu absolvieren?