Profil des Fachgebiets

Das Sozialrecht umfasst die soziale Vorsorge, Entschädigung und Fürsorge und ist damit rechtlicher Kern der Sozialen Arbeit. Aufgrund seiner strukturellen Vielfalt in der Breite und einer immer wieder notwendig werdenden Anpassung an sich verändernde gesellschaftliche Realitäten, was wiederum die Gefahr in sich birgt, systematische Friktionen innerhalb einzelner Sozialleistungsbereiche, aber auch zwischen ihnen zu generieren, ist das Sozialrecht eine komplexe Materie, die der Spezialisierung bedarf.


Das Fachgebiet betrachtet das Sozialrecht aus der Perspektive des Öffentlichen Rechts, insbesondere des Verfassungs- und Verwaltungsrechts, und setzt seine Schwerpunkte in Forschung und Lehre auf die Lebenslage der Arbeitslosigkeit, konkret die Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) und die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), ferner auf die Kinder- und Jugendhilfe nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII), was Anknüpfungspunkte an das Fachgebiet „Recht der Kindheit und der Jugend“ eröffnet. Die Befassung mit dem Recht der Leistungserbringung, mithin dem Verhältnis von Sozialleistungsträgern und Leistungserbringern, ermöglicht eine systematische Verklammerung der Einzelleistungsgesetze.


Hinzu kommt in der Forschung bereichsübergreifend die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention). Damit wird das Fachgebiet anschlussfähig auch für das Fachgebiet „Sozial- und Gesundheitsrecht, Recht der Rehabilitation und Behinderung“.


Die Befassung mit menschenrechtlichen Bezügen des Sozialrechts wird organisatorisch durch die Einbindung des Fachgebiets in den interdisziplinären „Forschungsverbund Sozialrecht und Sozialpolitik der Universität Kassel und der Hochschule Fulda“ (FoSS), spezifisch in die Querschnitts-Arbeitsgruppe „Soziale Menschenrechte“, gerahmt, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Rechtswissenschaft, der Philosophie, der Soziologie, der Politikwissenschaft und der Ökonomie zusammensetzt.


In der Lehre beteiligt sich das Fachgebiet zum einen an dem Bachelorstudiengang „Soziale Arbeit“, zum anderen an dem Masterstudiengang „Sozialrecht und Sozialwirtschaft“, welcher am Institut für Wirtschaftsrecht des Fachbereichs 07 angesiedelt ist. Damit partizipiert es nicht nur an den interdisziplinären Diskursen am Institut für Sozialwesen des Fachbereichs 01, sondern auch an den Diskursen des Instituts für Wirtschaftsrecht.


Der Standort Kassel ermöglicht schließlich eine enge Zusammenarbeit mit dem Bundessozialgericht, das über einzelne Richterinnen und Richter in die Lehre der Universität Kassel eingebunden ist und die universitäre Lehre stets mit sehr großer Offenheit, zum Beispiel durch die Ermöglichung von Verhandlungsbesuchen in Verbindung mit Gerichtsführungen für Gruppen von Studentinnen und Studenten, unterstützt. Zudem bestehen und entstehen forschungsbezogene Kooperationen.