Dr. Sarah Schulz

Wissenschaftliche Mitarbeiterin im Fachgebiet Sozial- und Gesundheitsrecht, Recht der Rehabilitation und Behinderung

Standort
Arnold-Bode-Straße 10
34127 Kassel
Raum
Arnold-Bode 10, Raum 1314

Sprechstundenzeiten

Nach Absprache

Aktuelle Forschungsprojekte

Der Einsatz Künstlicher Intelligenz verändert zunehmend die Sozialverwaltung und Sozialgerichtsbarkeit. KI eröffnet neue Möglichkeiten für effizientere Verwaltungsverfahren, eine verbesserte Unterstützung von Beschäftigten und einen erleichterten Zugang zu Sozialleistungen und Recht. Gleichzeitig wirft ihr Einsatz grundlegende Fragen nach Transparenz, Fairness, Rechtsstaatlichkeit und gleichberechtigter Teilhabe auf – insbesondere für vulnerable Bevölkerungsgruppen.

Die Projektgruppe „Künstliche Intelligenz in Sozialverwaltung und Sozialgerichtsbarkeit“ untersucht Potenziale, Risiken und Gestaltungsoptionen neuer Technologien an den Schnittstellen von Bürger*innen, Verwaltung, Gerichten und Politik. Die vier Teilprojekte betrachten dabei die gesamte Verfahrenskette: von der KI-gestützten Antragstellung und deren Bedeutung für vulnerable Gruppen (TP1) über Einstellungen und Strategien von Leitungskräften in der Sozialverwaltung (TP2) sowie die Implementierung und Akzeptanz von KI in der Sachbearbeitung (TP3) bis hin zum Einsatz von KI in sozialgerichtlichen Verfahren (TP4).

Im Mittelpunkt steht die Frage, wie KI institutionelle Strukturen, organisationale Prozesse und individuelle Nutzungspraktiken verändert, welche Potenziale und Risiken daraus entstehen und welche sozialpolitischen sowie rechtlichen Gestaltungsaufgaben sich daraus ergeben. Besonderes Augenmerk gilt der Frage, wie der Einsatz von KI so gestaltet werden kann, dass der gleichberechtigte Zugang zu Sozialleistungen und zum Recht gewahrt und bestehende soziale Ungleichheiten nicht verstärkt werden. Ebenfalls stellt sich die Frage eines technischen Designs, das flexibel auf die Entwicklung der Modelle reagieren kann und staatliche Handlungsfähigkeit möglichst unabhängig hält.

Die Projektgruppe verbindet politik-, verwaltungs- und rechtswissenschaftliche Perspektiven in einem Mixed-Methods-Design mit qualitativen und quantitativen Erhebungen. Ziel ist es, wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen für einen transparenten, rechtsstaatlichen und sozial gerechten Einsatz von KI in Sozialverwaltung und Sozialgerichtsbarkeit zu entwickeln.

Beteiligte Institutionen: Helmut-Schmidt-Universität Hamburg (HSU), Ruhr-Universität Bochum (RUB), Universität Kassel

Projektbeteiligte: Jörg Bogumil (RUB), Maximilian Einhaus (HSU), Philipp Gräfe (RUB), André Kastilan (HSU), Tanja Klenk (HSU), Sarah Schulz (Universität Kassel), Jan Trienekens (Universität Kassel), Sylvia Veit (HSU), Felix Welti (Universität Kassel).

Abgeschlossene Forschungsprojekte

Bei Konflikten zwischen den Sozialbehörden und einzelnen Menschen kommt den Richter:innen an

den Sozialgerichten bei der Ermittlung und Würdigung des Sachverhalts und bei der Rechtsanwendung und Rechtsauslegung eine entscheidende Bedeutung zu. Sie vermitteln zwischen den existenziellen Notlagen, den Lebenswirklichkeiten, den Kläger:innen und der Sozialverwaltung mittels der juristischen Urteilskraft. In einer quantitativen und qualitativen Studie sollen die Richter:innen an den Sozialgerichten, den Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht richtersoziologisch u.a. zu ihrer sozialen Herkunft befragt werden.

Eine Analyse der Nutzung des Prozessrechts, etwa im Umgang mit Missbrauchsgebühren, der Entscheidung zwischen mündlichen Verhandlungen und Gerichtsbescheiden oder der Nutzung von Videokonferenzen kann Auskunft über die Art der Kommunikation zwischen den Beteiligten sozialgerichtlicher Verfahren geben. Die Analyse von Gerichtsentscheidungen und der in ihnen benutzten Argumentationsmuster kann schließlich Hinweise darauf geben, wie in den Begründungen auf gesellschaftliche Vorstellungen und Leitbilder, vielleicht auch durch Stereotype, zurückgegriffen wird, die sich wiederum in sozialen Milieus verorten lassen.

Ziel des Projekts ist, die Daten- und Untersuchungsbasis zur deutschen Sozialgerichtsbarkeit mit einer Verbindung empirischer und rechtsdogmatischer Methoden zu verbessern und so die Spannung zwischen Normativität und Wirklichkeit sozialen Rechts in den Blick zu nehmen.

Soziale Herkunft von Sozialrichter:innen und Entscheidungsfindung in der Sozialgerichtsbarkeit

(zum Forschungsprojekt)