Anrechnungsverfahren für Studiengangs-/ Studienortwechsel
Studierende, die den Studiengang oder Studienort gewechselt haben,
können sich bereits erbrachte Leistungen anrechnen lassen.
Studierende, die den Studiengang oder Studienort gewechselt haben,
können sich bereits erbrachte Leistungen anrechnen lassen.
Cookie-Hinweis
Diese Website verwendet ausschließlich technisch notwendige Cookies. Für die Nutzungsanalyse mit der Software Matomo setzen wir keine Cookies ein. Die Analyse erfolgt anonymisiert und erlaubt keine Rückschlüsse auf einzelne Besucher*innen. Cookies von Drittanbietern werden nur nach ausdrücklicher Zustimmung gesetzt. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.