Bevorzugtes Einwahlverfahren

Im Fachbereich 5 wird das bevorzugte Einwahlverfahren selbstverständlich unterstützt.

Der Antrag wird von dem jeweiligen Prüfungsbüro und der Fachbereichsbeauftragten für beeinträchtigte Studierende behandelt. Sie erhalten danach eine Nachricht über die Genehmigung bzw. Ablehnung Ihres Antrags von dem jeweiligen Prüfungsbüro.

Ist Ihr Antrag genehmigt worden, werden die Veranstaltungen automatisch eingetragen.

Bitte denken Sie daran, dass dieses Verfahren nur für Veranstaltungen gilt, die platzmäßig befristet sind. Bei alternativen Veranstaltungen müssen Sie sich vorab entscheiden.

Antragsfristen:

  • Für das Sommersemester: 10. März
  • Für das Wintersemester: 10. September

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