Informationen zur Freiversuchsregelung in den fachdidaktischen Kursen (Sport)
Für die Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor und Master wie auch für die Lehramtsstudiengänge hat der Senat am 8. Juli 2020 eine Freiversuchsregel beschlossen. Im Sommersemester 2021 bis einschließlich 30.09.2021 nicht bestandene Prüfungen mit Ausnahme von Abschlussarbeiten gelten als nicht unternommen. Im Sommersemester 2021 bestandene Prüfungen können einmalig zur Notenverbesserung wiederholt werden. Im Falle der Wiederholung zählt das bessere Ergebnis. Prüfungen, die aufgrund von Täuschung oder Ordnungswidrigkeiten nicht bestanden wurden, fallen nicht unter diese Regelung. Etwaige in den Fachprüfungsordnungen vorgesehene darüberhinausgehende Regelungen bleiben unberührt. Die Prüfungsanmeldung zur Notenverbesserung einer im Sommersemester 2021 bestandenen Prüfung muss bis spätestens zwei Wochen nach Rückmeldung des Prüfungsergebnis (sowohl im theoretischen oder aber im praktischen Teil der Modulteilprüfung) erfolgen. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Freiversuchsregelung läuft zum 30.09.2021 aus, danach verfällt diese Möglichkeit. Die Regelung der Freiversuchsregelung kann für den theoretischen oder den praktischen Prüfungsteil (ausgenommen hiervon sind Gruppenprüfungen) genutzt werden. Beachten Sie bitte, dass sämtliche Prüfungsteile (vollumfänglich) in der theoretischen oder praktischen Prüfung wiederholt werden müssen. Für nach diesen Bestimmungen zukünftig wiederholte Prüfungen besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Beibehaltung des gewählten Prüfungsformats.