Zulassung für Künstlerische Qualifikation

Hier finden Sie die wichtigsten Zulassungsbedingungen zur Künstlerischen Qualifikation am Fachbereich 06 Architektur Stadtplanung Landschaftsplanung im Kurzüberblick:

  • ein Hochschulabschluss als Diplom-Ingenieur oder einen Masterabschluss in einem relevanten Studienfach
  • ein Exposé des Qualifikationsvorhabens
  • Benennung eine:r Erstbetreuer:in am Fachbereich 06 = Leitung eines Fachgebiets für Ihr Qualifikationsvorhaben
  • Anmeldung im Qualifikationsausschuss des Fachbereichs ASL mit allen Formalien

Weitere Informationen entnehmen Sie den allgemeinen Informationen und Bestimmungen für Künstlerische Qualifikationen.