Zulassung für Künstlerische Qualifikation
Hier finden Sie die wichtigsten Zulassungsbedingungen zur Künstlerischen Qualifikation am Fachbereich 06 Architektur Stadtplanung Landschaftsplanung im Kurzüberblick:
- ein Hochschulabschluss als Diplom-Ingenieur oder einen Masterabschluss in einem relevanten Studienfach
- ein Exposé des Qualifikationsvorhabens
- Benennung eine:r Erstbetreuer:in am Fachbereich 06 = Leitung eines Fachgebiets für Ihr Qualifikationsvorhaben
- Anmeldung im Qualifikationsausschuss des Fachbereichs ASL mit allen Formalien
Weitere Informationen entnehmen Sie den allgemeinen Informationen und Bestimmungen für Künstlerische Qualifikationen.