Promotion / Künstlerische Qualifikation

Zur Qualifikation des wissenschaftlichen und wissenschaftlich-künstlerischen Nachwuchses bietet der Fachbereich die Möglichkeit der Promotion und der Künstlerischen Qualifikation.

  • Landesstelle
    Über die Anstellung als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in in einem der Fachgebiete des Fachbereichs ASL können Sie die Qualifikationsphase finanzieren.
  • Drittmittelstelle
    Bei Forschungsprojekten am Fachbereich können Drittmittelstellen vergeben werden.
  • Stipendien
    Es besteht die Möglichkeit, Stipendien von Stiftungen, staatlichen Organisationen oder der Promovendenförderung der Universität Kassel zu beantragen, um so die Qualifikationsphase zu finanzieren.
  • Freie Promotionen / künstlerische Qualifikationen
    Sie können jederzeit mit einem geeigneten Themenvorschlag einen Professor oder eine Professorin des Fachbereichs kontaktieren.

Graduiertenakademie

der Universität Kassel

Graduiertenakademie: Mehr Infos

Promotion

Am Fachbereich können Sie folgende akademischen Grade in den Promotionsfächern Architektur, Stadtplanung oder Landschaftsplanung erlangen:

  • Doktor:in der Ingenieurwissenschaften (Dr.-Ing.)
  • Doktor:in der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften (Dr. rer. pol.)
  • Doktor:in der Naturwissenschaft (Dr. rer. nat.)
  • Doktor:in der Philosophie (Dr. phil.)

Zulassung

Über die Zulassung zur Promotion entscheidet der Promotionsausschuss. Anträge sind spätestens 14 Tage vorher einzureichen.

Bestimmungen

Auf der folgenden Seite finden Sie die allgemeinen Bestimmungen zur Promotion sowie die spezifischen Bestimmungen für eine Promotion am Fachbereich 06 Architektur Stadtplanung Landschaftsplanung.

Bestimmungen: Mehr Infos

Pro­mo­ti­ons­kol­legs

Die Doktorand:innen des Fachbereichs werden aktiv unterstützt durch Promotionskollegs in den einzelnen Fachgebieten. Zudem bietet der Fachbereich interdisziplinäre Graduierten-Kolloquien an.


Künstlerische Qualifikation

Zulassung

Über die Zulassung zur künstlerischen Qualifikation entscheidet der Ausschuss für Künstlerische Qualifikationen.

Bestimmungen

Hier finden Sie die allgemeinen Bestimmungen zur künstlerischen Qualifikation.

Bestimmungen : Zum Download