"Naturschutz-, Umwelt- und Freiraumaspekte im B-Plan und anderen Satzungen - Was funktioniert in der Praxis"
Die Gestaltung der Städte im Hinblick auf die Herausforderungen des Klimawandels, die Stärkung der Biodiversität oder die Freiraumbedürfnisse der Stadtbevölkerung wird uns in den nächsten Jahren weiter intensiv beschäftigen. Dabei spielen öffentliche und private Grünflächen ebenso eine zentrale Rolle wie Grünelemente, z. B. Dach- oder Fassadenbegrünung. Auch das bauliche Gefüge selbst, wie etwa die Dichte und Ausrichtung der Baukörper oder die Verkehrsflächen, wirken sich auf das Stadtklima oder den städtischen Wasserhaushalt aus. Das Vorkommen von (wildlebenden) Tieren und Pflanzen schließlich wird von vielen Rahmenbedingungen beeinflusst – so beispielsweise von der Anlage und Unterhaltung von (Stadt-)Gewässern oder der planerischen Berücksichtigung von Flächen mit Raum für spontane Vegetationsentwicklung. Dabei stehen zahlreiche Instrumente zur Verfügung, die einen wichtigen Beitrag zur gezielten Sicherung und Entwicklung von städtischer Qualität im beschriebenen Sinn leisten können. Ein besonders vielfältig einsetzbares Instrumentarium stellen Bebauungspläne und andere Satzungen (z. B. Freiraumgestaltungssatzungen) dar, die von der Landschafts- und Grünordnungsplanung konzeptionell vorbereitet werden.
In unserem Projekt wollen wir uns im Einzelnen mit folgenden Fragen beschäftigen:
• Welche Inhalte im Kontext „Naturschutz-/Umweltbelange sowie Freiraum- und Gestaltqualität“ können in Bebauungsplänen und weiteren kommunalen Satzungen in welcher Form festgesetzt/verankert werden? Neben den rechtlichen Anforderungen werden hierzu Leitfäden und Fachliteratur herangezogen.
• Welche Festsetzungen werden in der Praxis in welcher Art und Weise vorgenommen? – Dies wird untersucht am Beispiel der Stadt Kassel anhand von Bebauungsplänen (und ggf. weiterer Satzungen) bezüglich unterschiedlicher Stadtstrukturtypen, z. B. Gewerbegebiet oder Einzel-, Doppel- und Reihenhausgebiet.
• Entsprechen die untersuchten Gebiete den Festsetzungsinhalten der jeweiligen Pläne? Welche Probleme waren bei der Umsetzung und der Einhaltung der Maßgaben zu bewältigen, warum entspricht die aktuelle Situation vor Ort ggf. nicht immer den intendierten Steuerungszielen?
• Was lässt sich aus der Beschäftigung mit dem Instrumentarium für eine fachlich sinnvolle und steuerungstechnisch wirksame Bebauungs- und Grünordnungsplanung (bzw. verwandter Instrumente) lernen?
Das Projekt richtet sich an Studierende der Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung, der Stadt- und Regionalplanung sowie der Architektur mit Interesse an städtebaulichen und landschaftsplanerischen Fragestellungen.
Weil das Projekt sowohl im Bachelor- als auch im Masterstudium belegt werden kann, werden unterschiedlich anspruchsvolle Themen zu bearbeiten sein. Bei der weiteren Eingrenzung der Themen, die sich an fachlicher Relevanz orientieren sollen, sind wir Betreuer gerne behilflich.
Das erste Projekttreffen findet am Do. 16. Oktober 2025 um 14:00 Uhr im zugeordneten Raum statt. Die weiteren Projekttreffen sind in der Regel donnerstags ab 14 Uhr.