Lehrveranstaltungen
Sommersemester 2026
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Die Folgen des Klimawandels belasten nicht nur urbane Räume auf vielfältige Weise. Auch ländliche Regionen sind betroffen. Insbesondere die Veränderungen des Wasserhaushalts führen zu starken Beeinträchtigungen verschiedener Formen der Landnutzung. Anhaltende Trockenheit bis hin zu extremer Dürre sind in den vergangenen 8 bis 10 Jahren in Deutschland mehrfach aufgetreten.
Markant ist dabei, dass die durchschnittlichen jährlichen Niederschläge häufig ähnlich bleiben, es aber zu gravierenden Änderungen der jahreszeitlichen Verteilung, der zeitlichen Dauer und der Intensität von Niederschlägen (Starkregen, Hochwasser) und Trockenheit (Dürre) kommt. Mit anderen Worten: Wir haben eigentlich genug Niederschlag, dieser fließt aber so schnell ab, dass er bei Starkregen und Hochwasser zu teils immensen Schäden führt und er in Trockenzeiten für Vegetation und Landnutzung nicht verfügbar ist.
Durch die Gestaltung von „Schwammlandschaften“ kann diesem grundlegenden Problem begegnet werden. Neben gängigen Ansätzen zum Wasserrückhalt in Auen ist ein breites Set an Maßnahmen im gesamten Einzugsgebiet denkbar, um Niederschlagswasser länger „in der Fläche“ zu halten, seinen Abfluss zu verlangsamen und es möglichst auch in Trockenzeiten für die Vegetation und Landnutzung verfügbar zu machen.
Für Nordhessen liegt ein grobes Biotopverbundkonzept im Maßstab 1: 100.000 vor, das sich auf die Hauptlebensraumtypen Wald, grünlanddominiertes Offenland trockener und feuchter bis frischer Standorte und Gewässer mit Feucht- und Auenstandorten bezieht.
Im Projekt wollen wir den Ansatz der „Schwammlandschaften“ in einen inhaltlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Biotopverbundkonzept stellen, und zwar am Beispiel des Schwalm-Eder-Kreises. Dieser ist landschaftlich vielfältig durch die Mittelgebirge Kellerwald, Knüll und die Ausläufer des Habichtswälder Berglands geprägt, die in die Westhessische Senke mit der Schwalmaue und den Tälern von Eder und Fulda münden.
Das Projekt umfasst zwei Bearbeitungsebenen:
1. eine Gesamtbetrachtung des Landkeises: Analyse von Geodaten v. a. zu Boden, Wasser und Biotopen mit Potenzialeinschätzung zum Projektthema und Auswahl von Vertiefungsräumen
2. Vertiefungsräume: räumliche Konkretisierung der Analyse und vor allem Erarbeitung eines Maßnahmenkonzepts
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Im Einführungsprojekt Landschaftsplanung befassen sich die Studierenden planerisch-konzeptionell mit einem ausgewählten Landschaftsausschnitt im Stadtrandbereich zwischen Kassel und Vellmar. Ziel ist es, unterschiedliche Entwicklungsmöglichkeiten für den Landschaftsausschnitt zu erarbeiten und zu diskutieren.
Die Studierenden erarbeiten im Projekt planerische Beiträge für das Untersuchungsgebiet, die jeweils unterschiedliche Zielaspekte und Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigen. Diese Beiträge werden im Verlauf des Projekts konsekutiv entwickelt. Die Projektarbeit umfasst mehrere, aufeinander aufbauende Arbeitsschritte.
Hierzu gehören die Spezifizierung der Aufgaben- und Fragestellung und die Recherche zu unterschiedlichen Leitbildern der Kulturlandschaftsentwicklung, die Durchführung einer flächendeckenden Biotoptypenkartierung, einschlägige Analysen und ggf. Prognosen, die Durchführung einer Bewertung, die Zielentwicklung sowie die Ausarbeitung von Vorschlägen für konkrete physische Maßnahmen. Im Mittelpunkt steht dabei das Erlernen des planungsmethodischen Handwerkszeugs unter Einbeziehung der erforderlichen Darstellungstechniken.
Die Bearbeitung des Einführungsprojektes erfolgt in Kleingruppen. Einige Arbeitsschritte werden als Gruppenarbeit durchgeführt, andere Arbeitsschritte werden von den Studierenden in Einzelarbeit zu ausgewählten Teilaspekten des jeweiligen Gruppenthemas bearbeitet. Jede Kleingruppe führt im Projektgebiet eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durch. Die übrigen Arbeitsschritte werden von jeder Kleingruppe von dem Hintergrund eines anderen Leitbilds bearbeitet. Die betrachteten Leitbilder sind:
- Sicherung der Biodiversität
- Naturverträgliche Ressourcennutzung, Sicherung der Naturgüter und nachhaltige Landnutzung
- Erleben und Wahrnehmen von Natur und Landschaft einschließlich der natur- und landschaftsgebundenen Erholungsnutzung
- Erhaltung und Entwicklung historischer Kulturlandschaft
- Dynamische Landschaftsentwicklung und Prozessschutz
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Das Modul „Basiswissen Bau-, Planungs- und Umweltrecht“ besteht aus den zwei Veranstaltungen „Grundlagen des öffentlichen Baurechts“ und „Grundzüge des Raumordnungs-, Fachplanungs- und Umweltrechts“. Die Veranstaltung „Grundlagen des öffentlichen Baurechts“ findet zusammen mit Studierenden der Architektur statt. Für genauere Informationen zu den Inhalten dieser Veranstaltung siehe dort.
In der Veranstaltung „Grundzüge des Raumordnungs-, Fachplanungs- und Umweltrechts“ beschäftigen Sie sich mit der Raumordnung (insb. der Landes- und Regionalplanung) sowie wichtigen Bereichen des Naturschutzrechts (insb. Landschaftsplanung, Schutzgebiete, Eingriffsregelung). Ergänzt wird das Themenfeld mit umweltrechtlichen Aspekten aus dem Immissionsschutz-, Bodenschutz- und Wasserrecht sowie einem Überblick zu Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren. Die in der Vorlesung vermittelten theoretischen Kenntnisse werden durch in die Vorlesung integrierte Übungen gefestigt und vertieft.
Am Ende des Moduls sind Sie in der Lage, die erlernten Kenntnisse und Fähigkeiten mit ihrer Planungs- und Entwurfsarbeit bzw. mit sonstigen einschlägigen Arbeitsfeldern zu verknüpfen und dabei grundlegende rechtliche Fragestellungen zu lösen. Sie erlangen Kompetenzen im Bereich des wissenschaftlichen Arbeitens, insbesondere im Hinblick auf Textanalyse und Argumentationskompetenz. Sie können mit Gesetzen umgehen sowie rechtlich relevante Planwerke verstehen und anwenden.
Lehrinhalte der Veranstaltung „Grundzüge des Raumordnungs-, Fachplanungs- und Umweltrechts“ sind im Einzelnen: Überblick zum ROG und zum HLPG, zentrale Steuerungsmechanismen der Raumordnung (z. B. Ziele und Grundsätze der Raumordnung), Landes- und Regionalplanung; Überblick zu Planfeststellungs-/ Plangenehmigungsverfahren; Überblick zum Naturschutzrecht sowie als wichtige Teilbereiche des Naturschutzrechts insbesondere Landschaftsplanung, naturschutzrechtliche Schutzgebiete und Eingriffsregelung; ausgewählte Aspekte aus Immissionsschutz-, Bodenschutz- und Wasserrecht.
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Die Vorlesung mit kleineren Übungsanteilen richtet sich primär an Master-Studierende der Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung, im Besonderen an diejenigen mit dem Schwerpunkt „Umweltplanung und Landschaftsmanagement” sowie an Master-Studierende der Stadt- und Regionalplanung. Außerdem willkommen sind Master-Studierende des Studiengangs „Architektur“, des Studiengangs „Nachhaltiges Wirtschaften” und TeilnehmerInnen am Zertifikatsstudium „Biodiversität in Kulturlandschaften“ sowie andere an Naturschutzrecht und Naturschutzpolitik interessierte Master-Studierende.
In der Vorlesung werden unter anderem folgende Themen vertieft behandelt: Ziele des Naturschutzes; Landschaftsplanung; Gute fachliche Praxis in der Land- und Forstwirtschaft; Eingriffsregelung und Bundeskompensationsverordnung; Schutzgebiete einschließlich Großschutzgebiete, Objektschutz; Natura 2000 und FFH-VP; Allgemeines und besonderes Artenschutzrecht; EU-Wiederherstellungsverordnung; Naturschutz und Eigentum; Naturschutzbehörden; Mitwirkung von Naturschutzvereinigungen.
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Die Veranstaltung „Grundlagen des öffentlichen Baurechts“ ist Teil von zwei Modulen. Zum einen ist sie eines von zwei Teilmodulen des Moduls „Bauwirtschaft und Baudurchführung / Grundlagen des öffentlichen Baurechts“ (Pflichtmodul für Architekturstudierende im Bachelor). Zum anderen ist sie einer von zwei Teilen des Moduls „Basiswissen Bau-, Planungs- und Umweltrecht“ (Pflichtmodul für Studierende der Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung sowie der Stadt- und Regionalplanung im Bachelor). Der zweite Teil des Moduls „Basiswissen Bau-, Planungs- und Umweltrecht“ ist die Veranstaltung „Grundzüge des Raumordnungs-, Fachplanungs- und Umweltrechts“ (nur für S und L). Für genauere Informationen zu den Inhalten dieser Veranstaltung siehe dort.
In der Veranstaltung „Grundlagen des öffentlichen Baurechts“ beschäftigen Sie sich nach einer allgemeinen Einführung in die Grundlagen des Verfassungs- und Verwaltungsrechts mit den Grundlagen des öffentlichen Baurechts (Bauplanungsrecht, besonderes Städtebaurecht, Baugenehmigungsverfahren und einzelne Aspekten des materiellen Bauordnungsrechts). Zudem wird ein kurzer Überblick über das Denkmalschutzrecht gegeben. Die in der Vorlesung vermittelten theoretischen Kenntnisse werden durch in die Vorlesung integrierte Übungen gefestigt und vertieft.
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Dieses Seminar richtet sich an alle Studierenden, die neugierig sind, sich gerne draußen aufhalten, Lust haben, Neues auszuprobieren und bereit sind, die eigenen Erfahrungen gemeinsam mit anderen zu reflektieren. Ihr werdet in diesem Seminar im Laufe des Sommersemesters Woche für Woche an unterschiedlichen von euch weitgehend frei wählbaren Orten und zu vorn euch weitgehend frei wählbaren Zeiten draußen in Natur oder Freiraum eigenständig euer persönliches „Nature Journal“ mit Inhalt füllen. Bei den Terminen werden wir gemeinsam reflektieren, ob und wenn ja wie sich Elemente des „Nature Journaling“ sinnvoll sowohl in Planungs- als auch in Entwurfsprozesse integrieren lassen. Die Veranstaltung richtet sich primär an Studierende der Landschaftsarchitektur und Landschaftsplanung (Bachelor und Master) und zwar explizit sowohl an eher planungs- als auch an eher entwurfsorientierte Studierende. Interessierte Studierende aus der Stadt- und Regionalplanung und der Architektur sind ebenfalls herzlich willkommen. Interessant kann die Veranstaltung sowohl für eher „künstlerisch-ästhetisch“ als auch für eher „naturwissenschaftlich-forschend“ orientierte Studierende sein. Es ist eine hybride Lehrveranstaltung mit vier Präsenzterminen im Laufe des Semesters. Die übrigen Termine finden digital statt. Die Veranstaltung kann als benotetes Modul oder als nicht benotetes Studienleistungsmodul belegt werden (2 SWS, 3 Credits).“
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Stadtnatur kann einen wesentlichen Beitrag zu zahlreichen wichtigen Funktionen leisten, die im Zuge der erforderlichen Anpassung an den Klimawandel an Relevanz gewinnen, wie Gesundheit und Erholung, Biodiversität und ihre Erlebbarkeit, Ausgleichsfunktion für Luft und Klima (gegen Hitzebelastung), Rückhaltung und Verwendung von Regenwasser (Vorbeugung gegen Dürre und Starkregen) – um nur einige besonders wichtige zu nennen.
Wesentliche Ausprägungen von Stadtnatur, auf die sich die Funktionen in unterschiedlicher Weise richten, sind Stadtparks, der Stadtbaumbestand inkl. urbane Wälder, Stadtgärten und Funktionsgrün, Stadtgewässer inkl. Umgebung und Stadtbrachen.
An ausgewählten Texten wollen wir uns insbesondere mit diesen Funktionen und Ausprägungen von Stadtnatur im Seminar befassen, Querbezüge zwischen diesen herstellen und an Beispielen vertiefen. Folgende Fragen bilden dabei leitende Perspektiven:
(1) Was kennzeichnet die jeweiligen Funktionen und Ausprägungen?
(2) Welche wesentlichen qualitativen oder quantitativen Merkmale liegen jeweils zugrunde oder sind vorherrschend?
(3) In welcher Form können diese Merkmale erfasst und bewertet werden (z. B. Auswertung vorhandener Daten, Kartierung, Modellierung)?
(4) Durch welche Maßnahmen kann planerisch zur Erhaltung, Entwicklung oder Herstellung relevanter Funktionen und Ausprägung beigetragen werden?
(5) Mit Hilfe welcher (bestehenden) Instrumente können die verschiedenen Maßnahmen jeweils umgesetzt werden?