Profil

Landschaftsentwicklung

umfasst die verschiedenen Arbeitsschritte der Analyse und Bewertung, der Ziel- und Maßnahmenentwicklung sowie der strategischen und konzeptionellen Steuerung in konkreten Räumen. Wesentliche Inhalte gehören dabei zum Aufgabenfeld „Naturschutz und Landschaftspflege“, wobei hier ein breites Naturschutzverständnis vertreten wird, bei dem Themenbereiche wie Landschaften als natürliches und kulturelles Erbe, Naturerlebnis oder Landschaftsästhetik als wichtige Bestandteile begriffen werden. Betrachtet werden sowohl formelle Pläne (z. B. die instrumentelle Landschaftsplanung, weitere Umweltfachplanungen, räumliche Gesamtplanung) als auch informelle Pläne und Konzepte (z. B. Landschafts- und Freiraumentwicklungskonzepte).

Umwelt- und Planungsrecht

vertritt vor allem das raumbezogene Umweltrecht (mit einem besonderen Schwerpunkt im Naturschutzrecht) und das Planungsrecht (Raumordnungsrecht und Bauleitplanungsrecht, ergänzend auch Infrastrukturplanungsrecht), hinzu kommen das Bauordnungsrecht sowie ausgewählte Aspekte aus weiteren einschlägigen Rechtsbereichen (z. B. Denkmalschutz).

Das Foto zeigt eine weit einsehbare, hügelige und kleinteilig genutzte Kulturlandschaft an einem sonnigen Sommertag.
Gemeinde Glauburg in Hessen - eine Landschaft mit hoher Bedeutung für das kulturelle Erbe