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Anerkennung von Studienleistungen im Bereich FACT

Ich möchte mir eine auswärtig erbrachte Leistung anerkennen lassen, was kann ich tun?

Zuerseinmal müssen Sie sich darüber im klaren sein, wie der Prozess der Anerkennungen abläuft, welche Leistungen anerkennungswürdig sind und vor allem wer Ihre Ansprechpersonen sind. Hierfür gibt es auf den Seiten der Universität Kassel verschiedene Merkblätter. Diese finden Sie übersichtlich nach den jeweiligen Studiengängen unter folgendem Link: Klick mich!

Wer ist für die Anerkennung auswärtig erbrachter Leistungen zuständig?

Bitte sehen Sie sich die folgende Übersicht für die Studiengänge "Wirtchaftswissenschaften", "Business Studies", sowie "Economic Behavior & Governance" an.

Ich möchte demnächst ein Auslandsemester einlegen - Was benötige ich?

Wenn Sie vorhaben ein Auslandssemester an einer auswärtigen Uni zu vollziehen und sichergehen wollen, ob die geplanten Veranstaltungen anerkennungswürdig sind, benötigen Sie das Formular zur Empfehlung auswärtig erbrachter LeistungenBitte füllen Sie dieses Formular weitestgehend eigenständig aus. Beachten Sie hierbei, dass unter "Modulname" nicht der Name der jeweiligen Kasseler Veranstaltung eingetragen wird, sondern des zugrundeliegenden Moduls. Sollten Sie sich "Corporate Finance" im Ausland anerkennen lassen wollen, so tragen Sie hier nicht "Corporate Finance", sondern bspw. "Schwerpunkt 1/FACT - Wahl" ein (Modultitel).

Dieses Formular müssen Sie für jeden auswärtigen Kurs seperat ausfüllen. Sobald Sie dies erledigt haben, senden Sie dann das ausgefüllte Formular (inkl. der Inhaltsbeschreibung der auswärtigen Kurse) an: B.Lehnert@uni-kassel.de

Ich habe bereits ein Auslandssemester vollzogen - Was kann ich tun?

Sollten Sie bereits im Ausland gewesen sein, gibt es dreierlei Optionen:

1) Sie haben bereits eine unterschriebene Anerkennungsempfehlung vorliegen? Füllen Sie das folgende Formular zur Anerkennung aus und übermitteln Sie dieses an: B.Lehnert@uni-kassel.de

2) Sie haben bereits eine unterschriebene Anerkennungsempfehlung, es hat sich jedoch im Ausland etwas an den Kursen geändert? Füllen Sie hierzu ebenfalls das unter 1) genannte Formular aus. Senden Sie jedoch zusätzlich die Kursbeschreibung der neuen Kurse mit.

3) Sie haben keine unterschriebene Anerkennungsempfehlung vor dem Antritt des Auslandssemesters bekommen? Füllen Sie hierzu ebenfalls das unter 1) genannte Formular aus. Senden Sie jedoch zusätzlich die Kursbeschreibung der neuen Kurse mit.

Ich komme von einer anderen Universität und möchte mein Studium für diverse Leistungen an der Universität Kassel anerkannt bekommen.

Hierfür machen Sie sich bewusst, welche der bereits absolvierten Veranstaltungen in das FACT-Cluster fallen. Für diese senden Sie dann eine Kurs/Modulbeschreibung, Ihr Zeugnis, sowie den weitestgehend ausgefüllten Antrag auf Anerkennung an: B.Lehnert@uni-kassel.de.

Beitrag: Bau-Kredite in mex - Das Marktmagazin