Lehrberichte

Der Lehrbericht orientiert sich an der „Handreichung zur Erstellung von Lehrberichten“ (P/987 vom 15. Juli 2013) und wird in etwa alle zwei Jahre erstellt.

Er enthält eine datengestützte Bestandsaufnahme zur quantitativen und qualitativen Situationsanalyse von Studium und Lehre im Fachbereich und dient der Anregung des Qualitätsdiskurses im Fachbereich ebenso wie der Verständigung darüber mit dem Präsidium.
Der Lehrbericht wird von der dezentralen Studienkomission (bisher: Arbeitsgruppe Studium und Lehre) unter Führung des Studiendekanats, Beteiligung der Studiengangsverantwortlichen, der Studierendenvertreter:innen und des Qualitätsmanagements erstellt. Anschließend wird der Lehrbericht vom Fachbereichsrat diskutiert und beschlossen.