FAQ

Hinweise zu Rechten und Pflichten finden Sie hier.

Wo kann ich meine Abschlussarbeit abgeben?

Die Abgabe der Abschlussarbeit kann per Post erfolgen. Das Stempeldatum gilt hierbei als Abgabedatum. Bitte beachten Sie, dass das Datum des Poststempels zur Fristwahrung dient. Bitte bewahren Sie sicherheitshalber den Einlieferungsbeleg auf.

Postadresse:
Universität Kassel
Prüfungsamt FB07
Henschelstraße 2
34109 Kassel


Alternativ kann der Briefkasten an der Hauptverwaltung für die Abgabe der Abschlussarbeit genutzt werden.
Die Abschlussarbeit ist nicht am Lehrstuhl einzureichen oder direkt an die Gutachter zu übergeben.

Was ist bei der Abgabe meiner Abschlussarbeit zu beachten?

Die Abschlussarbeit ist als Ausdruck fest gebunden in zwei bzw. in drei Exemplaren fristgerecht einzureichen. Die Abgabe erfolgt im Prüfungsamt während der Sprechzeiten, in der Poststelle der Universität Kassel Mönchebergstraße 19 oder per Post (Stempeldatum gilt als Abgabedatum). Zusätzlich reichen Sie bitte die Abschlussarbeit auf einem elektronischen Medium (z. B. CD oder ein anderer elektronischer Datenträger) in Form einer Word- oder PDF-Datei ein. Bitte beachten Sie, dass eine Selbstständigkeitserklärung in jede Arbeit eingebunden und von Ihnen eigenhändig unterschrieben werden muss.

Was muss ich beachten, wenn sich das Thema meiner Abschlussarbeit ändern soll?

Die Änderung und damit Rückgabe des Themas kann nur im ersten Drittel der Bearbeitungszeit erfolgen. Sie ist dem Prüfungsamt / Studienbüro mitzuteilen. Ein spätere inhaltliche Änderung oder Rückgabe des Themas ist nicht mehr möglich. Satzumstellungen bzw. geringfügige Veränderungen oder die Hinzufügung einiger Worte sind möglich.

Kann ich von einer angemeldeten Prüfung zurücktreten?

Vor dem Ende der Anmelde- oder Abmeldefrist: Die Abmeldung von einer Prüfungsleistung vor dem Ende der vom Fachbereich bekannt gegebenen Anmelde- oder Abmeldesfrist erfolgt durch die Kandidatin/den Kandidaten in der Regel über das Internetportal oder ggf. beim Prüfungsamt. Bitte achten Sie darauf, dass die Abmeldung auch vom Programm bestätigt wurde. Für die Abmeldung innerhalb der Frist muss keine besondere Begründung vorliegen. Weitere Informationen dazu finden Sie auch unter "Anmeldung von Prüfungsleistungen".

Nach dem Ende der Anmelde- oder Abmeldefrist: Ein Rücktritt von einer Prüfungsleistung ist nach Fristende nur aus einem wichtigen Grund möglich. Es gelten dann die Regelungen des § 15 Abs. 3 AB Bachelor/Master: Der Rücktritt muss dem Prüfungsausschussvorsitzenden unverzüglich schriftlich angezeigt und der Grund glaubhaft gemacht werden.

Kann ich von einer angemeldeten Prüfung zurücktreten, wenn die Rücktrittsfrist bereits abgelaufen ist?

Der Rücktritt von einer Prüfungsleistung nach dem Ende der Anmelde- bzw. Abmeldefrist sollte – soweit möglich – vor dem Termin der Prüfung erfolgen, sobald der Kandidatin/dem Kandidaten klar ist, dass sie/er an der angemeldeten Prüfungsleistung nicht teilnehmen kann.
Es ist auch möglich, während einer laufenden Prüfung von dieser zurückzutreten. Die Prüfungsunfähigkeit muss dann unverzüglich und eindeutig beim Prüfer gemeldet werden. Dabei besteht weiterhin die Pflicht, den Rücktritt anschließend schriftlich beim Prüfungsausschuss zu melden und glaubhaft zu machen.

Ein nachträglicher Rücktritt von einer Prüfung ist nur dann möglich, wenn der Prüfling während der Prüfung unerkannt prüfungsunfähig war (z. B. aufgrund einer erst im Nachhinein festgestellten Erkrankung). Auch hier muss eine unverzügliche Meldung mit Nachweis erfolgen. Ist man sich hingegen während der Prüfung der Verminderung seiner Leistungsfähigkeit bewusst, will es aber trotzdem versuchen, ist in der Regel ein nachträglicher Rücktritt nicht mehr möglich. Der Prüfling darf also mit dem Rücktritt nicht warten, bis sein Scheitern bekannt gegeben wurde.

Wie muss ich vorgehen, wenn ich aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer Prüfung teilnehmen kann?

Der Rücktritt von einer Prüfungsleistung muss gemäß § 15 Abs. 3 AB Bachelor/Master beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erfolgen. Es reicht nicht aus, sich beim Dozenten krank zu melden. Wenden Sie sich bitte auch an das zuständige Prüfungsamt, das Ihren Rücktritt entgegennimmt und bearbeitet. Sie müssen nicht unbedingt persönlich beim Prüfungsamt erscheinen, sondern können die Dokumente auch einwerfen, per Post senden oder einen Dritten beauftragen.

Wo muss ich das Attest einreichen?

Das ärztliche Attest reichen Sie im Original bitte innerhalb von 3 Kalendertagen (nach Auftreten des Krankheitsfalles / Feststellungsdatum) im Prüfungsamt FB07 ein oder schicken es per Post an folgende Anschrift:

Universität Kassel
Prüfungsamt FB07
Henschelstraße 2
34127 Kassel

Was passiert, wenn ich ein Attest frist- und formgerecht eingereicht habe?

Sie werden von der Leistungserfassung abgemeldet. Nach Verbuchung des ärztlichen Attestes ist die Anmeldung auf der Leistungsübersicht nicht mehr ersichtlich. Für die Erbringung der Leistung bedarf es einer erneuten Anmeldung.

Anerkennung von Leistungen

Sie können sich im Ausland erbrachte Leistungen an der Universität Kassel anerkennen lassen. Zuständig für die Anerkennung sind die jeweiligen Fachbereiche / Prüfungsämter. Es wird dringend empfohlen, sich vor dem Aufenthalt um die Anerkennung zu kümmern.

Weitere Informationen zur Anerkennung von Leistungen finden Sie hier.

Beantragung der Anerkennung und Anrechnung von Leistungen

Die Entscheidung über die Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen obliegt dem Prüfungsausschuss des Studiengangs, den Sie hier an der Universität Kassel studieren. Es ist empfehlenswert, sich bereits vorab bei dem zuständigen Prüfungsausschuss zu informieren, inwieweit im Ausland erbrachte Leistungen angerechnet werden.

Antrag auf Anerkennung

Sie erhalten den Antrag auf Anerkennung vom Prüfungsausschuss bearbeitet zurück. Die Verbuchung der erbrachten Leistungen nehmen Sie anschließend bitte im Prüfungsamt vor. Beim Wechsel in ein zulassungsbeschränktes Fach ist eine Bewerbung erforderlich. Der Bewerbung ist der vom Prüfungsausschuss bearbeitete Antrag auf Einstufung beizufügen. Nach erfolgter Immatrikulation reichen Sie bitte den vom Prüfungsausschuss bearbeiteten Antrag auf Anerkennung innerhalb von 4 Wochen im Prüfungsamt FB07 ein.

Wo beantrage ich einen Studiengangswechsel?

Einen Wechsel in einen anderen Studiengang beantragen Sie ausschließlich im Studierendensekretariat (Wechsel des Studiengangs bzw. des Teilstudiengangs).

Wie wechsele ich den Studiengang?

Informationen zum Wechsel des Studiengangs finden Sie hier.

Zulassungsfreier Studiengang

Ein Studiengangwechsel, ein Doppelstudium oder eine Wiedereinschreibung in einen zulassungsfreien Studiengang ist nur im Rahmen der allgemeinen Einschreibfrist zum nächstfolgenden Semester möglich und muss im eCampus beantragt werden.

Bachelor- und Lehramtsstudiengänge

Zulassungsbeschränkte Studiengänge (NC-Studiengänge)

Ein Studiengangwechsel, ein Doppelstudium oder eine Wiedereinschreibung in einen zulassungsbeschränkten Studiengang ist nur in den Bewerbungsfristen möglich. Sie benötigen eine Zulassung im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für zulassungsbeschränkte Studiengänge.
Eine Bewerbung erfolgt auch hier über den eCampus. Haben Sie einen Platz erhalten, müssen Sie die Umschreibung ebenfalls im eCampus durchführen. In den erzeugten Einschreibunterlagen können Sie angeben, ob Sie ein Doppelstudium oder einen Studiengangwechsel bevorzugen.

Masterstudiengang

Eine Wiedereinschreibung ist nur im Rahmen der allgemeinen Einschreibfrist zum nächstfolgenden Semester möglich. Hierzu füllen Sie bitte den Antrag auf Wiedereinschreibung aus.

Streben Sie einen Studiengangwechsel oder ein Doppelstudium an, ist eine erneute Bewerbung über das Online-Portal der Universität Kassel erforderlich. Das Online-Portal finden Sie jeweils auf der Seite des gewünschten Masterstudiengangs.

Eventuell können Sie sich Leistungen aus Ihrem bisherigen Studium für den neuen Studiengang anrechnen lassen. Dazu wenden Sie sich an das Prüfungsamt des gewünschten Studiengangs.

Welche meiner Leistungen werden bei einem Studiengang- oder Hochschulwechsel anerkannt?

Mit diesem Anliegen wenden Sie sich an das zuständige Prüfungsamt Ihres angestrebten Studienganges. Beim zuständigen Prüfungsamt reichen Sie Ihre bisherigen Leistungen ein. Ihnen wird dann ein Anrechnungsschreiben mit einer Einstufung in ein höheres Fachsemester ausgestellt. Sie können sich damit auf ein höheres Fachsemester bewerben oder auch nachträglich in ein höheres Fachsemester eingestuft werden. Dazu reichen Sie das Schreiben im Studierendensekretariat ein.
Bitte beachten Sie, dass auch bei einer Bewerbung auf ein höheres Fachsemester die Bewerbungs- und Einschreibfristen eingehalten werden müssen.

Im HIS-POS wählen Sie zunächst das Fach, dann das Modul, die gewünschte Prüfung und die zugehörige Lehrveranstaltung aus und klicken Sie auf diese Veranstaltung. Hier werden Ihnen auch Anmeldefristen und der Prüfungstermin genannt, falls diese Informationen im System hinterlegt sind. Nach dem Klick auf "Prüfung anmelden" werden sie dann zur Sicherheit nochmals gefragt, ob Sie sich zu der gewählten Prüfung anmelden wollen. Wiederholen Sie diesen Vorgang für alle angestrebten Prüfungen. Eventuelle Fehler werden Ihnen nach dem Anmeldevorgang in der Spalte "Status" angezeigt (ganz rechts, in der Regel steht hier "OK").

Achten Sie bei der Anmeldung von Prüfungen immer auf mögliche Hinweise des Systems.

Bitte nehmen Sie die Prüfungsanmeldung nicht per Smartphone vor. Die Fehleranfälligkeit ist nach wie vor zu hoch!

Bitte achten Sie immer auf den Status der Anmeldung (ganz rechts). In diesem Feld wird der Grund angegeben, warum eine Prüfungsanmeldung ggf. nicht akzeptiert wird.

Beim Fehlschlagen einer Prüfungsanmeldung müssen Sie sich innerhalb der Anmeldefrist per E-Mail an das Prüfungsamt wenden. Bitte verwenden Sie das hierfür vorgesehene Formular Digitales Anmeldeformular für Klausuren (wenn HIS-Anmeldung nicht möglich)“.

Sie finden im Vorlesungsverzeichnis unter der jeweiligen Veranstaltung die Termine der Vorlesung sowie den Prüfungstermin. Hier ist auch der Raum mit der genauen Uhrzeit angegeben. Weitere Informationen zur Veranstaltung sind gegebenenfalls unter Bemerkungen zu finden.

Achten Sie darauf, dass Sie sich im richtigen Semester befinden, oder stellen Sie gegebenenfalls auf das entsprechende Semester um.

Die Abmeldung von einer Prüfung ist bis zum Vortag 23.59 Uhr möglich.

In diesem Fall kontaktieren Sie bitte das Prüfungsamt schriftlich (FB07-Pruefungsamt@uni-kassel.de) und bitten um manuelle Abmeldung. Hierbei bitte auch auf die Abmeldefrist achten (es zählt das Datum des E-Mail Eingangs).