Reisekostenzuschuss
Ab dem Wintersemester 2015/16 können alle Studierenden des Fachbereichs 10, die einen Auslandsaufenthalt im Rahmen ihres Studiums planen (Auslandssemester oder -praktikum), einen „Reisekostenzuschuss“ beantragen. Der Zuschuss, der durch QSL-Mitteln ermöglicht wird, beträgt einmalig 250€ und wird gewährt, wenn die Studierenden
- die Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes belegen können (incl. „Learning Agreement“ bzw. Beschreibung der Praktikumsinhalte) und
- Studienleistungen vorweisen, die die Gewährung eines Zuschusses rechtfertigen und
- darüber eine vertragliche Vereinbarung mit dem Fachbereich abgeschlossen haben.
Über die Vergabe des „Reisekostenzuschusses“ entscheidet ein dreiköpfiges Gremium. Diesem gehören der Internationalisierungsbeauftragte, ein wissenschaftlicher Mitarbeiter und ein/e Student/in an.
Interessierte Studierende können den Antrag hierherunterladen:
Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte entweder an Herrn Prof. Dr. Di Fuccia.