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10/31/2016 | ITeG

Stellungnahme von Prof. Dr. Alexander Roßnagel zum Entwurf eines eIDAS-VO-Durchführungsgesetzes

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat um Stellungnahmen zum Entwurf für ein Durchführungsgesetz zu der seit 1.Juli 2016 geltenden Europäischen "Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt" (eIDAS-Verordnung) gebeten.

Auf der Webseite des BMWi (www.bmwi.de/DE/Themen/Digitale-Welt/Internationale-Dimension/digitaler-binnenmarkt.html) heißt es zur eIDAS-Verordnung:

Ab 1. Juli 2016 wird die europäische "Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt" (sog. eIDAS-Verordnung) in Deutschland unmittelbar anwendbar sein. Ihr Ziel ist es, vertrauenswürdige elektronische Dienste, sog. Vertrauensdienste, wie Signatur, Siegel, Zeitstempel, Zustelldienste, Websiteauthentifizierung, Archivierung und Identifizierungssysteme europaweit anwenden zu können. Die fortan in allen Mitgliedstaaten der EU geltenden, einheitlichen Anforderungen an diese Dienste sollen dazu beitragen, das Vertrauen von Verbrauchern, Wirtschaft und Behörden in sichere grenzüberschreitende elektronische Transaktionen zu stärken. Die eIDAS-Verordnung erleichtert es, in der digitalisierten Welt zunehmend medienbruchfrei elektronische Erklärungen abzugeben und Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Aus dem Wissenschaftlichen Zentrum ITeG hat Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Leiter des Fachgebietes Öffentliches Recht, insb. Umwelt- und Technikrecht / Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung provet, folgende Stellungnahme zum Entwurf eines eIDAS-VO-Durchführungsgesetzes verfasst.

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