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06/10/2021 | ITeG

Digitalisierung für die Gleichstellung von Frauen und Männern nutzen

Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am 9. Juni 2021 den Dritten Gleichstellungsbericht beschlossen. Der Dritte Gleichstellungsbericht besteht aus der Stellungnahme der Bundesregierung zum Gutachten der Sachverständigenkommission sowie dem Gutachten selbst, das unter dem Titel „Digitaliserung geschlechtergerecht gestalten“ bereits im Januar veröffentlicht worden war. Als Mitglied dieser Sachverständigenkommission war Professorin Dr. Claude Draude aus dem ITeG der Universität Kassel aktiv an der Erarbeitung des Gutachtens beteiligt.

Die Bundesgleichstellungsministerin Christine Lambrecht hob in der nach dem Beschluss des Kabinetts abgehaltenen Pressekonferenz hervor, wie wichtig die gleichstellungsorientierte Gestaltung der Digitalisierung ist:

„Unser Ziel ist es, alle Menschen beim digitalen Wandel mitzunehmen. Mehr noch, wir wollen die Gleichstellung von Frauen und Männern mit der Digitalisierung weiter voranbringen.“ 

Die Ministerin begrüßte das breit aufgestellte Gutachten. Mit seinen 101 Empfehlungen biete das Gutachten eine gute Grundlage für die weitere Politikgestaltung im Handlungsfeld der Digitalisierung. Der Bericht besteht aus einem Gutachten einer unabhängigen Sachverständigenkommission unter dem Vorsitz von Professorin Aysel Yollu-Tok (HWR Berlin) sowie der Stellungnahme der Bundesregierung.

Die Vorsitzende der Sachverständigenkommission Prof. Dr. Aysel Yollu-Tok stellte in der Pressekonferenz einen Überblick über die Inhalte des Gutachtens vor. Als eine Kernbotschaft formuliert sie die Notwendigkeit einer soziotechnischen Perspektive:

Wir als Sachverständigenkommission sprechen uns für eine soziotechnische Perspektive auf Digitalisierung aus. Dies bedeutet, dass wir Digitalisierung nicht als ‚neutralen‘, rein technischen Prozess verstehen. Vielmehr muss der Einsatz digitaler Technologien in ihrem jeweiligen gesellschaftlichen Kontext betrachtet, beurteilt und aktiv gestaltet werden.“

Die  Pressemitteilung des BMFSFJ können Sie hier nachlesen.