Entwurf eines Gerichtsvollzieherstatusgesetzes als Modellgesetz für künftige Gesetzgebung

Zu einer notwendigen Reform der tradierten, nicht hochschulmäßigen Gerichtsvollzieherausbildung in Deutschland (im Wege von Fortbildungen auf der Basis einer Laufbahn des mittleren Justizdienstes) ist bereits viel publiziert worden und auch an kritischen Stimmen, die eine zukunftsorientierte duale Ausbildung vorschlagen, hat es dabei nicht gemangelt.

Bis auf das Land Baden-Württemberg, dessen reformierte Gerichtsvollzieherausbildung mittlerweile bereits zehn Jahre alt ist, hat bisher keines der anderen Bundesländer eine solche hochschulmäßige duale Ausbildung bis heute eingeführt. 

Dies ist letztlich kaum verwunderlich, da immer noch eine vergleichsweise defizitäre Auseinandersetzung von Rechtswissenschaft und -politik mit den Materien der Gerichtsvollzieherausbildung und des Gerichtsvollzieherberufsrechts vorherrscht.

Auch aus diesem Grund hat sich die Kasseler Forschungsstelle für Zwangsvollstreckungs- und Justizrecht in den letzten ca. zwölf Monaten näher mit diesem Grundsatzthema im Rahmen eines wissenschaftlichen Projektes befasst - und nunmehr zum 15.07.2026 einen Modellentwurf eines „Gesetzes zur Regelung der Aufgaben und Zuständigkeiten sowie der Ausbildung der Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher (Gerichtsvollzieherstatusgesetz - GvStatG)“ geschaffen. 

Das Projekt greift - soweit bekannt - in jüngerer Zeit das Thema eines modernen Gerichtsvollzieherdienstrechts erstmals von Seiten der Zivilprozess- und Vollstreckungsrechtswissenschaft konkret in Gestalt eines Modellgesetzentwurfes auf. 

Dieses Modellgesetz soll einen Diskussionsbeitrag sowie zugleich einen konkreten berufs- wie verfahrensrechtspolitischen Vorschlag für ein modernes Berufsrecht für die Gerichtsvollzieher unterbreiten.

Die wesentlichen (Projekt-) Ergebnisse werden mit folgendem Beitrag erstmals der (Fach-) Öffentlichkeit vorgestellt: N. Fischer/U. Lahnor, DGVZ 2026, S. 148 ff.

 

Die e-Fassung dieses Modellgesetzes findet sich hier:

Gerichtsvollzieherstatusgesetzes als Modellgesetz