Fachtagung: Interdisziplinäre Perspektiven auf Soziale Menschenrechte

Ökonomische, sozialstrukturelle und sozialkulturelle Entwicklungen der Globalisierung, Privatisierung und Global Governance tangieren soziale Menschenrechte ebenso wie die Aktivitäten internationaler Organisationen und Nichtregierungsorganisationen.

Die Promovierenden des Kooperativen Promotionskollegs „Soziale Menschenrechte“ der Universität Kassel und der Hochschule Fulda erforschen die sozialen Menschenrechte daher aus verschiedenen Perspektiven und interdisziplinär. Ausgangspunkt aller Arbeiten sind der eigenständige Stellenwert sozialer Menschenrechte und deren Interdependenzen mit bürgerlichen und politischen Menschenrechten.

Auf der Tagung präsentieren die Promovierenden ihre Forschung und diskutieren sie mit der Fachöffentlichkeit.

11. und 12. April 2019, Universität Kassel,
Campus Center, Seminarräume 1111/1112 (Moritzstr. 18)
und Zentrum für Umweltbewusstes Bauen (Gottschalkstr. 28a)

Sammelband erschienen!

Der Tagungsband stellt die Ergebnisse der Diskussionen anlässlich der Fachtagung „Interdisziplinäre Perspektiven auf Soziale Menschenrechte“ vor, die unter den DoktorandInnen des kooperativen Promotionskollegs Soziale Menschenrechte und externen ReferentInnen geführt wurden. Der Band beinhaltet Reflexionen über die Durchsetzung sozialer Menschenrechte aus den Blickwinkeln der Rechts-, Politik-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie der Philosophie. Ausgangspunkt der Beiträge ist der eigenständige Stellenwert sozialer Menschenrechte und deren Interdependenzen mit bürgerlichen und politischen Menschenrechten. Der Tagungsband leistet einen Beitrag zur Debatte über die Realisierungsmöglichkeiten Sozialer Rechte in nationalen und internationalen Kontexten und richtet sich sowohl an fachinteressiertes Publikum als auch an Mitwirkende internationaler Organisationen, soziale Bewegungen und andere AkteurInnen, die sich in Praxis und Wissenschaft mit diesen Fragen auseinandersetzen.

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QAG Soziale Menschenrechte

1a Konkretisierung unternehmerischer Menschenrechtsverpflichtungen

11. April 2019, 13:30–15:30 Uhr, Campus Center, Seminarraum 1111

Unternehmerische Verpflichtungen zur Achtung von Menschenrechten werden in verschiedenen Ansätzen ausgehandelt und konkretisiert. Die Leitprinzipien der Vereinten Nationen zu Wirtschaft und Menschenrechten werden von Regierungen umgesetzt, während wiederum bei den Vereinten Nationen seit einigen Jahren ein Prozess zur Schaffung eines völkerrechtlichen Vertrages stattfindet. Einen weiteren Weg beschreiten Global Framework Agreements, die zwischen multinationalen Konzernen und Globalen Gewerkschaftsföderationen ausgehandelt werden. Die Vorträge ordnen diese Ansätze ein.

Yannick Poullie
Nationale Aktionspläne im Kontext der Multilevel-Governance von Wirtschaft und Menschenrechten

Janine Walter
Global Framework Agreements als globales Konzept zur Durchsetzung von globalen Arbeitsrechten

Externer Beitrag
Janne Mende (Justus-Liebig-Universität Gießen)
Wirtschaftsunternehmen: Herausforderung oder Ergänzung sozialer Menschenrechte?

Moderation: Effrosyni Bakirtzi

1b Umsetzung sozialer Menschenrechte in wirtschaftlichen Kontexten

11. April 2019, 16–18 Uhr, Campus Center, Seminarraum 1111

Soziale Menschenrechte müssen in vielseitigen wirtschaftlichen Kontexten durchgesetzt werden. Dazu zählen bestimmte Branchen, wie etwa die Textilindustrie, aber auch globale Kontexte wie internationale Lieferketten, die auf Verletzungen von Menschenrechten geprüft werden müssen. Ebenso gehören dazu oft weniger im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung stehende Bereiche, wie Fragen wirtschaftlicher Unabhängigkeit in teilweise jahrelang bestehenden Flüchtlingscamps. Die Vorträge widmen sich diesen Zusammenhängen.

Anna-Mara Schön
Self-reliance in refugee camps – an analysis of influential factors and power dimensions

Nizar Shbikat
A Proposed Framework to Assess Labor Rights Violation in International Supply Chains

Aisha Furrukh
Women Workers in a Globalized World. An Analysis of Social Meaning of Human Rights among Textile Workers in Karachi-Pakistan

Externer Beitrag:
Aleksandra Draganić (Universität Kassel)
Developing a training concept for building sustainability-related capacity among mid-level managers in the Bangladeshi garment industry

Moderation: Anna Weber

2a Internationaler Menschenrechtsschutz

11. April 2019, 13:30–15:30 Uhr, Campus Center, Seminarraum 1112

Sowohl das Recht auf Bildung als auch das Recht auf Wasser sind als soziale Menschenrechte längst europaweit anerkannt. Dennoch wird besonders diskriminierungsanfälligen bzw. vulnerablen Gruppen der Zugang zu einer qualifizierenden Grundbildung und zu sauberem Trinkwasser häufig nur erschwert ermöglicht oder bleibt ihnen gar gänzlich verwehrt. Der aktuelle Stand der Umsetzung und Verwirklichung dieser beiden Rechte gegenüber benachteiligten Gruppen und Bevölkerungen in der Europäischen Union ist Thema dieses interdisziplinären Panels.

Julia Druschel
Das Recht auf Bildung – Roma in Europa zwischen Anspruch und Realität

Nikolaus Goldbach
Die Rechtsstellung des Flüchtlings in Bezug auf Bildung – Art. 22 Genfer Flüchtlingskonvention

Riccardo Montaldo
The human right to water - its multi-level protection and implementation in International, European and National law

Moderation: Carolina Vestena

2b Zugang zu und Teilhabe im Recht

11. April 2019, 16–18 Uhr, Campus Center, Seminarraum 1112

Damit Menschen mit Behinderungen umfassend und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, müssen Barrieren abgebaut werden, die Menschenrechte missachten. Diese Barrieren können auf den Ebenen des Zugangs zum Recht, bei der Verwirklichung konkreter menschenrechtlicher Garantien oder der Rechtsmobilisierung bestehen. Um sie abzubauen, braucht es empirisches Wissen über die tatsächlichen Gegebenheiten sowie rechtliches Handwerkszeug zur effektiven Durchsetzung im komplexen Wirkungsgefüge des Rechts. Vor diesem Hintergrund befasst sich das Panel aus rechtswissenschaftlicher Sicht mit ausgewählten normativen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention und führt diese zusammen mit soziologischen Erkenntnissen über die sozialrechtliche Beratung, die im Zusammenspiel die Verwirklichung menschenrechtlicher Garantien absichern sollen.

Arne Frankenstein
Das deutsche Sozialrecht im Spiegel von Art. 19 UN-Behindertenrechtskonvention

Katharina Weyrich
Sozialrechtliche Beratung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz – eine empirische Analyse zur Herstellung von Rechtswirklichkeit

Externer Beitrag:
Eberhard Eichenhofer (Friedrich Schiller Universität Jena)
Angemessene Vorkehrungen bei Behinderung – ein Gebot des Schutzes der Menschenrechte

Moderation: Juliane Ottmann

Recht in der imperialen Lebensweise – Strategien rechtlicher Intervention

Miriam Saage-Maaß,
European Center for Constitutional and Human Rights, Berlin

11. April 2019, 18:30 Uhr, Universität Kassel,
Zentrum für Umweltbewusstes Bauen
(Gottschalkstr. 28a)

12. April 2019, 9–11 Uhr, Campus Center, Seminarraum 1111

Ökonomische, politische und soziale Krisen verschärfen soziale Ungleichheiten im Globalen Norden und Süden und bringen soziale Auseinandersetzungen hervor, in denen individuelle und kollektive Akteure nach menschenrechtsrelevanten Lösungen suchen. Im Fokus stehen dabei besonders die sozialen Menschenrechte: Wie wirken sich rechtspolitische, zivilgesellschaftliche und privatwirtschaftliche Lösungsversuche auf die Umsetzung der Rechte auf Arbeit, soziale Sicherheit und Gesundheit in krisenhaften Zeiten aus? In dem Panel wird erörtert, welche Perspektiven sich zukünftig für einen effektiven Schutz der sozialen Menschenrechte ergeben.

Effrosyni Bakirtzi
The impact of the European economic crisis and governance on employment related social human rights in Greece

Carolina Vestena
Krise und Widerstand: rechtliche und soziale Auseinandersetzungen um die Austeritätspolitik in Portugal

Anna Weber
Chancen und Grenzen einer menschenrechtlichen Verantwortungsübernahme von Pharmaunternehmen für das Recht auf Arzneimittel im Kontext globaler Ungleichheiten

Kommentar
Ibrahim Kanalan (Friedrichs-Alexander Universität Nürnberg Erlangen)

Moderation: Yannick Poullie

12. April 2019, 9–11 Uhr, Campus Center

Im vierten Panel werden soziale Ansprüche in verschiedenen Anwendungsgebieten untersucht. Es geht um kollektive Pflichten in der Migrationsdebatte, um Solidarität im Sozialstaat und Intersektionalität in der Geschlechterforschung. Diese Themen werden interdisziplinär aus rechtlicher, philosophischer und gesellschaftstheoretischer Sicht untersucht. Im Fokus der einzelnen Vorträge stehen Fragen der gemeinsamen Handlungsfähigkeit, der Begründung und praktischen Umsetzbarkeit von sozialen Menschenrechten.

Franziska Paulmann
Kollektive positive Pflichten gegenüber Flüchtenden

Juliane Ottmann
Solidarität im Sozialstaat

Externer Beitrag:
Ulrike Müller (Referentin für Soziale Sicherung und Rente bei der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, Universität Kassel)
Theorien und Praxis – Die Bedeutung von Theorien sozialer Menschenrechte in der parlamentarischen Debatte und Demokratie

Moderation: Arne Frankenstein

Perspektiven sozialer Menschenrechte in Theorie und Praxis.

Welche Erkenntnisse lassen sich aus der interdisziplinären Zusammenarbeit gewinnen?

Anna Weber, Yannick Poullie, Carolina Vestena, Arne Frankenstein

Moderation: Felix Welti

12. April 2019, 11:30 – 13:00 Uhr
Universität Kassel Campus Center (Moritzstr. 18)
Seminarraum 1111