01.03.2017 | ITeG

Studie zu EU-Datenschutzgrundverordnung: Rund 30 neue Stellen in jeder Aufsichtsbehörde nötig

Die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU erfordert in den deutschen Aufsichtsbehörden jeweils rund 30 neue Stellen – das ist das Ergebnis einer Studie des Experten Prof. Dr. Alexander Roßnagel von der Universität Kassel. Tatsächlich werde aber nur in wenigen Behörden Personal aufgestockt.

Der zusätzliche Personalbedarf in den Datenschutz-Aufsichtsbehörden der Länder beträgt zwischen 24 und 33 Stellen, hat Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Leiter des Fachgebiets Öffentliches Recht an der Universität Kassel, in einer jetzt erschienenen Studie errechnet. „Die DSGVO hat den Datenschutz in der gesamten Europäischen Union geregelt. Sie hat dabei aber viele Regelungsaufgaben auf die Aufsichtsbehörden abgewälzt“, so Roßnagel. „Außerdem zwingt sie alle Aufsichtsbehörden in eine unionsweite Kommunikation und Abstimmung, die letztlich in allen 24 Amtssprachen der Union geführt werden kann.“ Da außerdem viele Rechtsbegriffe und Regelungen der DSGVO nicht eindeutig seien und neu interpretiert werden müssten, werde der Studie zufolge beispielsweise die Aufsicht über Unternehmen und Behörden aufwändiger. Auch könne nun der einzelne Bürger bei den Behörden eine schnellere Bearbeitung seiner Anliegen erzwingen. Je nach Größe des Bundeslandes werden so alleine in diesem Bereich bis zu sechs zusätzliche Juristen notwendig.

Die DSGVO habe neue Instrumente wie Genehmigungen, Zertifizierungen und Akkreditierungen eingeführt und versuche, Datenschutz durch kommunikative Instrumente durchzusetzen. Weitere Juristen und Informatiker pro Behörde würden daher etwa für die Beratung, Aufklärung und Zertifizierung benötigt. Auch die Bearbeitung von Bußgeldverfahren erfordere zusätzliches Personal. Das Rechtsgutachten von Roßnagel wurde jetzt im Hamburger Transparenzportal veröffentlicht.

Link zur Studie im Hamburger Transparenzportal:
http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/gutachten-zum-zusaetzlichen-arbeitsaufwand-fuer-die-aufsichtsbehoerden-der-laender-durch-d-2017

Einen ausführlichen Bericht über die Studie lesen Sie auf heise.de: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschutzgrundverordnung-bringt-Datenschutzaufsicht-an-Belastungsgrenze-3633498.html

„Studie: EU-Datenschutz-Grundverordnung verfehlt alle Ziele – Kasseler Juristen entwirren Rechtslage“ - Pressemitteilung der Universität Kassel vom 27.09.2016:
http://www.uni-kassel.de/uni/nc/universitaet/nachrichten/article/studie-eu-datenschutz-grundverordnung-verfehlt-alle-ziele-kasseler-juristen-entwirren-rechtslag.html


Kontakt:
Prof. Dr. Alexander Roßnagel
Universität Kassel
Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung (provet)
Wissenschaftliches Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG)
Tel: 0561/804-6544 oder 2874
E-Mail: a.rossnagel@uni-kassel.de