Sonderausweis
Änderungen bei Sonderausweisen der Universitätsbibliothek
Im Zuge der Einführung eines neuen Bibliotheksmanagementsystems und der Anbindung aller Bibliotheksnutzenden an das Identity-Management der Universität werden ab dem 01.09.2025 keine Sonderausweise für Hochschulbedienstete mehr ausgestellt.
Stattdessen ist für alle Bibliotheksservices ausschließlich die CampusCard zu verwenden.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserem FAQ Vom Sonderausweis zur CampusCard
Wichtige Termine:
ab 1.September 2025:
- CampusCard: Verlängerung der Leihfrist für Hochschulbedienstete auf 3 Jahre (mit einmaliger automatischer Verlängerung um weitere 3 Jahre)
- keine Beantragung von Sonderausweisen mehr möglich
Bis Ende 2025: Auflösung bestehender Sonderausweiskonten und Übertragung aller Ausleihen, Vormerkungen, Forderungen und Fernleihguthaben auf die CampusCard-Konten (dies geschieht von Seiten der Bibliothek).
Fragen bitte an: info[at]bibliothek.uni-kassel[dot]de
Sonderausweise bis 31. Dezember 2025
Der Sonderausweis ermöglicht den in Forschung und Lehre an der Universität Kassel tätigen Hochschulangehörigen die verlängerte Ausleihe, sofern sie nicht einer Benutzungsbeschränkung (z.B. Präsenzbestand) unterliegen. Nachfolgende Personengruppen sind berechtigt, einen Sonderausweis zu nutzen:
- Hochschullehrer:innen
- Wissenschaftliche Bedienstete
- Wissenschaftliche und künstlerische Assistent:innen
- Technische und künstlerische Mitarbeiter:innen
- Lehrkräfte für besondere Aufgaben
- Pädagogische Mitarbeiter:innen
- Stipendiat:innen
Bild: UB KasselDie Mindest-Beschäftigungsdauer beträgt 5 Monate.