Studiengangwechsel

Der Quereinstieg in ein Lehramtsstudium an der Universität Kassel (angeboten werden die Studiengänge Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Haupt- und Realschulen, Lehramt an Gymnasien und Lehramt an Berufsschulen) mit Anerkennung von bereits erbrachten Studienleistungen ist möglich wenn:

  • bereits ein anderer Lehramtsstudiengang begonnen oder absolviert wurde, aus dem Studien- bzw. Prüfungsleistungen angerechnet werden können.
  • der selbe Lehramtsstudiengang bereits an einer anderen Universität begonnen wurde (Studienortswechsel).
  • ein anderes Studium begonnen oder absolviert wurde, aus dem Studien- bzw. Prüfungsleistungen angerechnet werden können.

Bereits erbrachte Studien- und/oder Prüfungsleistungen können für das bildungs- und gesellschaftswissenschaftliche Kernstudium und für die Fächer angerechnet werden.

Der Quereinstieg in einen Lehramtsstudiengang ist, anders als der Beginn eines Lehramtsstudiums, sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester möglich. Für den Einstieg im Sommersemester muss aber in jedem Fach (inklusive Kernstudium, bei Berufs- und Wirtschaftspädagogik nur das Hauptfach) mindestens ein Semester angerechnet sein.

Für den Quereinstieg in alle Lehrämter gilt:

  • Auch bei einem Quereinstieg müssen die Bewerbungsfristen und Zulassungsvoraussetzungen der jeweiligen Lehramtsstudiengänge beachtet werden, d.h. dass jeder Bewerber sich zunächst an der Universität Kassel für den jeweiligen Studiengang  fristgerecht bewerben und/oder einschreiben muss.
  • Um zu klären, welche  der bereits erbrachten Studien- bzw. Prüfungsleistungen angerechnet werden können, sollte der Bewerber die Prüfungsordnung des gewählten Studienganges durchsehen und sich gegebenenfalls bei den jeweils verantwortlichen Fachvertretern informieren. 
  • Es empfiehlt sich, sich so früh wie möglich um die Anrechnung von Studienleistungen zu bemühen, da bis zur Zulassung für die Erste Staatsprüfung alle Studien- und Prüfungsleistungen, die das Studium erfordert, nachgewiesen sein müssen. Zudem müssen im Studienverlauf bei einigen Modulen Vorleistungen nachgewiesen werden.

Für den Quereinstieg in die Studiengänge Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Haupt- und Realschulen und Lehramt an Gymnasien gilt:

  • Für die Anrechnung von Studienleistungen ist die Hessische Lehrkräfteakademie zuständig.
  • Der Ablauf des Anerkennungsverfahrens ist auf dem verlinkten Merkblatt beschrieben.
  • Gegebenenfalls empfiehlt es sich, sich bei der Prüfungsstelle Kassel der Hessischen Lehrkräfteakademie individuell beraten zu lassen.

Für den Quereinstieg in die Studiengänge Lehramt an Grundschulen, Lehramt an Haupt- und Realschulen und Lehramt an Gymnasien gilt:: More Infos

Für den Quereinstieg in den Studiengang Lehramt an Berufsschulen (Berufs- bzw. Wirtschaftspädagogik) gilt:

  • Für die Anrechnung von Studienleistungen ist der Prüfungsausschuss Bachelor/Master für Berufs- und Wirtschaftspädagogik zuständig.
  • Das Anrechnungsformular kann unter dem Link Anrechnungsantrag aufgerufen werden.
  • Der Quereinstieg im Sommersemester ist nur möglich, wenn Leistungen im Umfang von mindestens einem Semester anerkannt werden.
  • Die erforderlichen Unterlagen werden an folgende Adresse gesendet:
    Prüfungsausschuss Bachelor / Master
    für Berufs- und Wirtschaftspädagogik
    Henschelstraße 2
    34109 Kassel